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BDP begrüßt Forderung zur Beschränkung von Biopatenten

Als wichtiges, parteiübergreifendes Signal wertet der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) die am Donnerstag von einer großen Mehrheit der Europaparlamentarier verabschiedete Resolution zur Beschränkung von Biopatenten.

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Als wichtiges, parteiübergreifendes Signal wertet der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) die am Donnerstag von einer großen Mehrheit der Europaparlamentarier verabschiedete Resolution zur Beschränkung von Biopatenten.


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Die Europäische Kommission wird aufgefordert, eine Klarstellung in Bezug auf die Auslegung der sogenannten Biopatentrichtlinie zu verfassen. „Patente auf Pflanzen, die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren wie Kreuzung und Selektion hervorgehen, müssen verboten werden. Es ist vollkommen unlogisch, dass die Verfahren nicht patentierbar sind, die Produkte aus solchen Verfahren aber patentiert werden können“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.


Der BDP fordert bereits seit Jahren, dass der Sortenschutz das primäre Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung bleiben muss und nicht durch ein zu weitgehendes Patentrecht ausgehöhlt werden darf. Das Patentrecht hat seine Berechtigung für den Bereich der technischen Erfindungen und sollte auf diese beschränkt werden.

 

Mit der Reform des nationalen Patentgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber bereits Klarheit in der Abgrenzung zwischen Sorten- und Patentschutz geschaffen. Dies muss nun analog auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Der BDP befürwortet daher, dass die Parlamentarier sich für eine Klarstellung des Anwendungsbereichs und der Interpretation der Biopatentrichtlinie durch die Kommission einsetzen, um eine Patentierung von Pflanzen, die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren (Kreuzung und Selektion) hervorgehen, zu verhindern.


Zudem begrüßen die Pflanzenzüchter, dass die Abgeordneten von der Kommission fordern, den Anwendungsbereich von Patenten zu limitieren, sodass die Züchtung mit patentierten Pflanzen bis zum Zeitpunkt der Kommerzialisierung europaweit einheitlich erlaubt ist. „Sollte eine rechtssichere Klarstellung durch die Kommission allerdings nicht erfolgen, werden wir uns für eine Änderung der Biopatentrichtlinie in oben genanntem Sinne einsetzen“, so Schäfer abschließend.

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