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BGH-Verfahren zum Saatgut -Nachbau

Seit 1999 gibt es einen heftigen politischen und rechtlichen Streit mit der Saatgut-Treuhandverwaltung Bonn (STV) um die Nachbaugebühren. Am Donnerstag steht nun vor dem I.Zivilsenat des BGH in Karlsruhe ein neues Verfahren an, dass die STV gegen die BAGENO-Genossenschaft Bad Mergentheim angestrengt hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit 1999 gibt es einen heftigen politischen und rechtlichen Streit über die Frage, ob die Landwirte verpflichtet sind, Auskünfte über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltung Bonn (STV) zu geben. Die Auskünfte werden deshalb von den Pflanzenzüchtern begehrt, um Gebühren für den Nachbau von Saatgut von den Landwirten einzukassieren.


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Laut Georg Janssen von der AbL ist Nachbau ein jahrhundertaltes Recht, was dem Bund der Deutschen Pflanzenzüchter ein Dorn im Auge ist. Die Züchter möchten gerne  jedes Jahr neues zertifiziertes Saatgut an die Landwirte verkaufen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und die von ihr gegründete Interessengemeinschaft Nachbau verteidigen dieses Recht der Landwirte, heißt es in einer Mitteilung. 


In der Zwischenzeit habe es mehrfach vor dem BGH in Karsruhe und dem EuGH in Luxemburg Verfahren gegeben, die Detailfragen zum Nachbaustreit behandelt haben. "Mit Glück und guten Argumenten haben wir viele der Verfahren für die Landwirte gewinnen können. Kein anderes landwirtschaftliches Thema hat den BGH und den EuGH in den letzten 15 Jahren so häufig beschäftigt wie das Nachbaurecht," so AbL-Bundesgeschäftsführer Janßen weiter.



Am Donnerstag um 10:00 Uhr  steht nun vor dem I.Zivilsenat des BGH in Karlsruhe ein neues Verfahren an, dass die Saatgut-Treuhandverwaltung Bonn (STV) im Auftrag des Bundes der Deutschen Pflanzenzüchter gegen die BAGENO-Genossenschaft Bad Mergentheim (eine große Genossenschaft in Baden-Württemberg) angestrengt hat.


Die STV ist der Auffassung, dass durch die Saatgut-Aufzeichnungsverordnung im Saatgutverkehrsgesetz Saatgut- Aufbereiter (Aufbereitung, d.h. Reinigen, Beizen des Saatguts) sämtliche Kundendaten und die Namen der Sorten zu erfragen haben und sie dann an die STV weiter zu leiten. "Unsere Interessengemeinschaft, die in diesem Fall die BAGENO vertritt, ist dagegen der Auffassung, dass dies nur für Getreide zutrifft, was in den gewerblichen Handel kommt, nicht aber bei Nachbausaatgut. Das ist  Erntegut, was ja wieder auf den Betrieb des Landwirts zurückgeht, um dort wieder ausgesät zu werden," so Janßen.


Das Landgericht Mannheim hatte der STV zugestimmt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die IG Nachbau-Auffassung Auffassung bestätigt. Nun hat am Donnerstag der 1. Zivilsenat das Wort.



Circa 50 Bauern sowie Vertreter der BAGENO-Genossenschaft werden am Donnerstag nach Karlsruhe kommen. Die BGH-Richter hätten aufgrund des hohen öffentlichen Interesses schon die Verhandlung in das Foyer der Bibliothek verlegt, heißt es.

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