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BWV fordert Schutzeinrichtungen zur Erhaltung des Obstbaus

Nur mit effektiven Schutzeinrichtungen kann es gelingen, den Obstbau in der Region von Mainz und Bingen zu halten und zu stützen. Das war das eindringliche Plädoyer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) bei einer Anhörung im Kreistag Mainz-Bingen Anfang März.

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Nur mit effektiven Schutzeinrichtungen kann es gelingen, den Obstbau in der Region von Mainz und Bingen zu halten und zu stützen. Das war das eindringliche Plädoyer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) bei einer Anhörung im Kreistag Mainz-Bingen Anfang März.


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Erforderlich seien neben sogenannten Kulturschutzeinrichtungen für Obstanlagen auch die Einrichtung von Frostschutzberegnungen. Wer den Obstbau erhalten wolle, müsse aber auch entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Laut BWV sind die vielen Schutzgebiete in der Region immer wieder Grund für die Naturschutzverwaltung, entsprechende Anträge zur Errichtung von Schutznetzen für die empfindlichen Kulturen abzulehnen.


In den letzten 10 Jahren habe sich im Kreis Mainz-Bingen die Zahl der Obstbaubetriebe um über 60 % reduziert. Dies sei ein Ausdruck der schwierigen Lage, in der sich die Branche befinde. Im Vergleich dazu sei die Zahl aller landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz im selben Zeitraum um „nur“ 30 % zurückgegangen.


Die Obstbauern müssten auf die Änderung des Klimas reagieren können. Der Austrieb der Pflanzen und die Bildung der Blüten sei in den vergangenen Jahren immer früher erfolgt. Durch die Verfrühung der Vegetation würden Spätfröste zunehmend gefährlich. Im April 2017 hatte es insbesondere in den Rheinniederungen und an den zum Rhein abfallenden Hängen große Frostschäden im Obstbau gegeben mit einer Schadensquote von 60 % bei Zwetschen und Süßkirschen und bis zu 100 % bei Äpfeln. Dies habe Auswirkungen auch auf die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche. Betroffen sei zum Beispiel der genossenschaftlich organisierte Obstgroßmarkt Ingelheim (VOG), dem ein Großteil der Ware zur Vermarktung fehle.


Der BWV argumentierte, dass mit Kulturschutznetzen und Frostschutzberegnungen nachweislich die negativen Folgen extremer Witterungsereignisse abgemildert werden könnten. Wer demnach glaubhaft die Obstbaubetriebe in der Region erhalten wolle, wie dies immer wieder von der Naturschutzverwaltung und auch von Naturschutzverbänden versichert werde, der dürfe sich den Schutzmaßnahmen nicht prinzipiell verweigern, sondern müsse diese aktiv unterstützen. Eine „Käseglocken-Politik“ könne die Strukturen nicht konservieren, sondern würde im Gegenteil die Erhaltung der Betriebe und des Landschaftsbildes sowie die gewollte Nutzungsvielfalt gefährden.


Die Vertreter der Landwirtschaft appellierten in der Diskussion eindringlich an die Vertreter des verbandlichen und des amtlichen Naturschutzes, anstatt einer reflexhaften Abwehrhaltung, gemeinsam eine Vorgehensweise mit dem Berufsstand zu vereinbaren. In einem solchen „Letter of Intent“ würde festgehalten, wie man in der Region für alle Seiten verträgliche Schutzmaßnahmen gestalten kann.


Anlass für die Anhörung war ein Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag zu „Maßnahmen in der Land- und Weinwirtschaft zur Vorbeugung von wetterbedingten Schäden“. Dieser war im Mai 2017, nur wenige Tage nach den verheerenden Frösten, eingebracht worden. Teilnehmer der Anhörung waren neben dem BWV auch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum und der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände sowie der verbandliche Naturschutz.

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