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Bayer-Klage abgewiesen, aber BASF erhielt im Fall von Fipronil Recht

Während die Monheimer Bayer CropScience und die Schweizer Syngenta vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) am Donnerstag mit ihrer Klage gegen das Verbot von drei Neonikotinoiden kein Recht bekamen, wurde vor dem Gericht Erster Instanz in Luxemburg im Fall von Fipronil der BASF als Antragsteller Genugtuung zu Teil

Lesezeit: 4 Minuten

Während die Monheimer Bayer CropScience und die Schweizer Syngenta vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) am Donnerstag mit ihrer Klage gegen das Verbot von drei Neonikotinoiden kein Recht bekamen, wurde vor dem Gericht Erster Instanz in Luxemburg im Fall von Fipronil der Ludwigshafener BASF als Antragsteller Genugtuung zu Teil.

 

Die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung der drei Neonikotinoiden Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen.


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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Donnerstag eine Klage des Chemiekonzerns BASF gegen das Verbot von Saatgut abgewiesen, das mit dem Mittel Fipronil behandelt wurde. Da BASF dieses Saatgut nicht selbst vertreibe, sei das Unternehmen von dem seit März 2014 geltenden Verbot nicht unmittelbar betroffen.


Gleichzeitig erklärten die Luxemburger Richter eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2013 für ungültig, mit der die Fipronil-Behandlung auch von Kulturpflanzen eingeschränkt wurde. Die EU-Kommission habe die Beschränkung verfügt, ohne die Folgen abgeschätzt zu haben, bemängelten die Richter. Fipronil wurde im Sommer 2017 bekannt, als Millionen von Hühnereiern mit der Chemikalie verseucht waren.


Die BASF begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs. Das Gericht habe damit grundsätzlich anerkannt, "dass die Europäische Kommission vor einem Verbot von Produkten eine fundierte Bewertung der Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen vornehmen sollte“, hieß es in einer am Donnerstag verbreiteten Erklärung des Ludwigshafener Unternehmens. Eine neuerliche Registrierung für die Saatgutbehandlung in Europa werde BASF aber nicht weiterverfolgen, teilte eine Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse Agentur mit.


Julia Klöckner: „Das EU-weite Verbot ist eine gute Entscheidung für die Bienen“


Julia Klöckner befürwortete in einem Gastbeitrag für die "Passauer Neue Presse" ein Verbot dieser Insektizidklasse. "Das EU-weite Verbot ist eine gute Entscheidung für die Bienen", erklärte sie. "Neonikotinoide können sich im Boden anreichern, selbst wenn die Zuckerrübe mit der Biene nicht in Kontakt kommt, eine andere Folgefrucht oder blühende Pflanzen dazwischen können es trotzdem übertragen."

 

Die Meinung der Bundeslandwirtschaftsministerin teilt auch der Sprecher für Gentechnik und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Harald Ebner: „Für die Bienen ist dieses Urteil eine sehr gute Nachricht. Die Richter haben bestätigt, dass schon die bisherigen Einschränkungen des Einsatzes bienengiftiger Neonikotinoide nach dem Vorsorgeprinzip absolut richtig waren.

 

Für Angela Merkel und Julia Klöckner sei das Urteil ein Zeichen, dass weit mehr möglich und nötig ist als Bienenkörbe im Regierungsviertel aufzustellen und Gedenkminuten für die Artenvielfalt zu veranstalten. Als Sofortmaßnahme zur Rettung der Bienen und anderen Insekten müssten jetzt ganz schleunigst sämtliche Bienengifte von den Äckern, forderte Ebner. Das Urteil sollte auch für Bayer und Syngenta ein Weckruf sein, künftig an nachhaltigen Lösungen für die Landwirtschaft zu arbeiten statt für den weiteren Einsatz ihrer Gifte zu prozessieren, so Ebner.

 

Erst Ende April hatten die EU-Staaten mit einer von CDU-Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und der SPD-Umweltministerin Svenja Schulze unterstützten knappen Mehrheit für ein weitergehendes Freilandverbot der als bienenschädlich geltenden Neonikotinoide gestimmt. Die Stoffe dürfen demnach nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden, auf Äckern sind sie verboten.

 

Anmerkung der Redaktion:


Das Gericht der Europäischen Union(EuG)ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnet ist. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz Gericht. In der gestrigen Meldung zur Bayer CropScience Klage wurden EuGH und EuG verwechselt. Die Klagen von Bayer, BASF und Syngenta wurden vor der Ersten Instanz beim Gericht der Europäischen Union (EuG) verhandelt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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