Bayer wird gegen die jüngste Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union im Fall T-429/13 Rechtsmittel einlegen. Das im Mai ergangene Urteil könnte über den konkreten Fall hinaus weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit in der Europäischen Union (EU) erteilter Wirkstoffzulassungen haben, erklärte das Unternehmen am Freitag.
Mit dem Rechtsmittel möchte Bayer sicherstellen, dass einige allgemeine Interpretationen des Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüft werden, die nach Überzeugung von Bayer einer rechtlichen Grundlage entbehren.
Bayer betont, dass es den europäischen Gesetzgebungsprozess respektiert und auch die jüngste Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten akzeptiert, den Einsatz bestimmter Neonikotinoide in der Landwirtschaft stark einzuschränken, auch wenn das Unternehmen dies für wissenschaftlich unbegründet hält. Als Konsequenz hat das Unternehmen das Dossier zu Clothianidin im Rahmen des laufenden Wiederzulassungsverfahrens zurückgezogen.