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Bedroht die Düngeverordnung den Qualitätsweizenanbau?

Ein Jahr bereits ist der Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung in der Diskussion. Dabei wird immer wieder die Befürchtung geäußert, die Restriktionen bei der N-Düngung würden die Marktversorgung mit Qualitätsweizen gefährden. Ist diese Sorge berechtigt?, fragt die SAATEN-UNION.

Lesezeit: 6 Minuten

Ein Jahr bereits ist der Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung in der Diskussion.

Dabei wird immer wieder die Befürchtung geäußert, die Restriktionen bei der N-Düngung würden die Marktversorgung mit Qualitätsweizen gefährden. Ist diese Sorge berechtigt?, fragt Sven Böse

von der SAATEN-UNION.


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Der aktuelle Entwurf der zukünftigen Düngeverordnung (DüV) unterstellt bei 80 dt/ha Kornertrag einen Stickstoffbedarf von 260 kg/ha für E-Weizen, 230 kg/ha für A- und B-Weizen sowie 210 kg/ha für C-Masseweizen. Bei höherer Ertragserwartung steigt der Bedarf um 10 kg/ha Stickstoff je 10 dt/ha, maximal jedoch um 40 kg/ha, bei geringeren Erträgen sinkt er um 15 kg je 10 dt Korn.


Wie hoch ist der Kornstickstoffertrag?


Was bedeutet das für die Stickstoffversorgung der Weizenbestände? Dazu zunächst eine Klarstellung des Pflanzenzuchtunternehmens: Es sei keinesfalls so – wie immer wieder unterstellt –, dass Qualitätsweizen einen höheren Stickstoffbedarf hätte als Masseweizen. Zwar ist der Stickstoffgehalt im Korn – nichts anderes ist ja Rohproteingehalt – bei Qualitätsweizen höher, dafür sind jedoch die Erträge geringer. Beide summiert ergeben den Kornstickstoffertrag, und der ist in allen Qualitätsgruppen gleich hoch. Dies ist in Tab. 1 belegt: Die Kornstickstofferträge liegen im Mittel der Sorten in allen Qualitätsgruppen um etwa 160 kg/ha N, bezogen auf 80 dt/ha Korn bzw. 12,0 % Rohprotein für die Ausprägungsnoten „5“.


Fakt ist: Der Stickstoffbedarf wird nicht von der Qualitätseinstufung bestimmt, wie es die Düngeverordnung impliziert, sondern vom Standortpotenzial, dem Witterungsverlauf und der Anbauintensität.



Wie viel Stickstoff braucht der Weizen wirklich?


Dies soll exemplarisch am Beispiel dreier Weizenbestände untersucht werden. Diese haben unterschiedliche Rohproteingehalte, wie begründet auf dem gleichen Standort jedoch gleich hohe Kornstickstofferträge:

  1. E-Weizen mit einer Ertragsleistung von 80 dt/ha und 14,0 % Rohprotein,
  2. A- bzw. B-Weizen mit 88 dt/ha Korn und 12,5 % Rohprotein,
  3. C- Weizen mit 95 dt/ha Korn und 11,5 % Rohprotein.
Tab. 2 gibt einen Überblick über die Stickstoffmengen, die ein Weizenbestand im Verlauf der Vegetation als Nitrat oder Ammonium aufnimmt und zu Pflanzenmasse assimiliert. Berücksichtigt ist dabei der Bedarf für die Entwicklung von Spross, Wurzel und Korn – inklusive der bereits während der Vegetation abgestorbenen Pflanzenteile. Die so geschätzte N-Aufnahme ist selbstverständlich nicht gleichzusetzen mit dem Entzug über die Ernte. Die Stoppel und die Wurzel bleiben ja auf dem Acker zurück und selbst bei Strohbeerntung erhebliche Mengen an Streu. Nach dieser Bedarfsschätzung nehmen alle drei Weizenbestände 240 kg/ha N auf.



Reicht die N-Versorgung nach der Düngeverordnung?


Nach der Düngeverordnung wird den drei Beständen ein unterschiedlicher N-Bedarf zugewiesen – bei gleichem Bodenvorrat und gleicher Vorfrucht (in kg/ha N):

  • E-Weizen: 220 N-Düngung: 260 Bedarf, -30 für Nmin -10 kg für Vorfrucht Raps
  • A-/B-Weizen: 198 N-Düngung: 230 Bedarf, + 8 für höheren Ertrag, -30 für Nmin -10 für Vorfrucht Raps
  • C-Weizen: 185 N-Düngung: 210 Bedarf, + 15 für höheren Ertrag, -30 für Nmin -10 für Vorfrucht Raps
Vergleicht man nun die 240 kg Stickstoffaufnahme der drei Weizenbestände mit dem Düngungsbedarf aus der DüV, so ergeben sich erhebliche Diskrepanzen in der Versorgung (Tab. 3):

  • E-Weizen wird nach den Vorgaben der Düngeverordnung vergleichsweise gut versorgt: Zu den erlaubten 196 kg/ha N, die aus der Mineraldüngung zur Verfügung stehen, fehlen lediglich 44 kg/ha N zum Bedarf von 240 kg/ha N. Diese werden problemlos aus der Mineralisierung des organischen N-Pools im Boden bereitgestellt.
  • Bei den A-/B- bzw. C-Weizenbeständen ist die Diskrepanz zwischen der erlaubten N-Düngermenge und dem tatsächlichen Bedarf deutlich größer. Hier müssen nicht 44, sondern 62 bzw. sogar 72 kg/ha N aus dem Boden bereitgestellt werden, um die deutlich geringere N-Versorgung aus der Mineraldüngung (178 bzw. 168 kg/ha N) auszugleichen.



Verschärft wird die Diskrepanz durch den zeitlichen Verlauf der N-Aufnahme. Die Stickstoffversorgung der Hochertragsbestände ist in dem langen Wachstumsabschnitt bis EC 49 unproblematisch. Hierfür steht das mineralische N aus dem Bodenvorrat und der Frühjahrsdüngung zur Verfügung, mit der Bodenerwärmung ab Mai meist reichlich ergänzt um die N-Freisetzung aus dem Bodenvorrat (Nmob).Etwa 40 % seines N-Bedarfs nimmt der Weizen jedoch nach dem Ährenschieben auf. Die N-Nachlieferung aus dem Humus wird dann besonders bei Frühsommertrockenheit zunehmend unsicherer.


Selbst wenn man bei E-Weizen aufgrund der betonteren Spätdüngung eine etwas geringere Düngerausnutzung unterstellt, ist dessen N-Versorgung zur Kornfüllung kaum gefährdet. Anders sieht das bei den A-, B- und vor allem C-Sorten aus, besonders auf Standorten mit geringer N-Nachlieferung. Hier wird die knappere Düngermenge im Hinblick auf eine bestmögliche Verwertung bis spätestens EC 49 ausgebracht. Aufgrund der knapperen Versorgung gerade auch während der Kornfüllung werden die Rohproteingehalte dort zukünftig stärker schwanken bzw. zurückgehen. Dies auch deshalb, weil bei A- und B-Weizen mangels Qualitätszuschlägen der Ertrag im Vordergrund steht, begünstigt auch durch das Angebot ständig leistungsstärkerer Sorten!


Ergebnis


Der Qualitätsweizenanbau mit E-Sorten ist von der Novellierung der Düngeverordnung kaum bedroht, hier sind die für den Export unerlässlich hohen RP-Gehalte auch zukünftig in den prädestinierten Regionen mit begrenztem Ertragspotenzial zu erreichen.


Anders bei den übrigen Qualitätssegmenten: Deren deutlich höhere Ertragsleistung wird von den Düngungszuschlägen der zukünftigen DüV nicht ausreichend berücksichtigt. 1 kg/ha mehr N je dt/ha mehr Korn ist lediglich die Hälfte dessen, was die Bestände benötigen und von der DüV selbst als Bedarf angegeben wird (2,21 kg/ha N je dt Korn mit Stroh).


An dieser Stelle ist der Entwurf zur Novellierung der DüV laut der SAATEN-UNION dringend nachzubessern. Das ist vor allem im Interesse der A- und B-Weizenerzeugung in Hochertragsregionen mit Mineralböden ohne organische Düngung.

Der C-Weizen-Anbau wird sich zukünftig noch stärker als gegenwärtig auf Veredelungsregionen konzentrieren. Er kann dort von der höheren N-Nachlieferung der Böden profitieren, die DüV lässt hier im Hinblick auf die Anrechnung der organischen Düngung ausreichend Spielräume.


Um weitere Ertragssteigerungen, aber auch die Versorgung mit Qualitätsweizen sicherzustellen, sind hinsichtlich Fruchtfolge, Anbau, Sortenwahl und Qualitätsbewertung des Backweizens neue Strategien zu entwickeln. Sven Böse

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