Meldungen über die Ausweitung der Resistenz bei Rapsschädlingen gegenüber Insektiziden aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide prägen maßgeblich die Diskussion im deutschen Rapsanbau. Ziele der für die Saison 2017 empfohlenen Pflanzenschutzstrategie sind die Eingrenzung der Resistenzentwicklung bei gleichzeitig hinreichendem Bekämpfungserfolg, schreibt heute die UFOP.
Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2017 stünden Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen zur Verfügung, die nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen seien. Dabei müsse vor allem folgendes beachtet werden:
- die unbedingte Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte als wichtigstem Baustein einer Resistenzstrategie,
- die ausschließliche Nutzung adäquater Spritztechnologie mit genügend Wasseraufwand und voller Aufwandmenge,
- die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen,
- bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz geprüft und sicher sind.
Bei im Feld vorhandenen Blüten sollten Biscaya und Mospilan gegenüber den Typ I Pyrethroiden bevorzugt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei Beginn der Rapsblüte das Schadpotenzial des Rapsglanzkäfers massiv zurückgeht. B4-Neonikotinoide sollten gegen Rapsglanzkäfer – wie alle Wirkstoffklassen – nur einmal je Saison eingesetzt werden. Darüber hinaus empfielt die Union einen Wirkstoffwechsel, falls Schotenschädlinge ebenfalls bekämpft werden müssen. Gegen Kohlschotenrüssler sei bevorzugt Biscaya einzusetzen, da auch bei diesem Schädling in weiten Teilen Deutschlands bereits eine Pyrethroidresistenz nachgewiesen wurde.
Weitere Informationen zur verfügbaren Mittelpalette sowie der Bekämpfungs-strategie 2017 stehen als Download unter https://www.julius-kuehn.de/resistenz zur Verfügung.
Insbesondere wenn B1-Insektizide zur Anwendung kommen, ist das Anwendungsverbot laut UFOP ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen rät weiterhin dazu, auch die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften B4-Mitteln und besonders auch von allen Mischungen in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.