Aufgrund der Trockenheit hat Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger den Betrieben im Land per Ausnahmeregelung erlaubt, ab dem 1. Juli den Aufwuchs ihrer ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) und Feldrandstreifen zur Futtergewinnung und zur Beweidung zu nutzen. Dazu ist bei den Landwirtschaftsämtern ein formloser Antrag zu stellen.
Die Beweidung der genannten Flächen durch Schafe oder Ziegen ist ab dem 1. August ohne gesondertes Verfahren zulässig.
Anhaltende Trockenheit
Die andauernde Trockenheit über viele Wochen bereitet den Brandenburger Landwirten zunehmend Sorgen. In manchen Regionen gab es im gesamten Monat Mai keine Niederschläge, berichtete der Landsbauernverband (LBV). Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin rechneten die Betriebe schon jetzt mit erheblichen Ertragseinbußen, bis hin zu Totalausfällen auf einigen Schlägen.