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Bundesrat beschließt Düngegesetz

In Deutschland gelten künftig strengere Regeln für den Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft. Der Bundesrat hat am Freitag der Reform des Düngegesetzes zugestimmt. Sie setzt die europäische Nitratrichtlinie in nationales Recht um und regelt das Ausbringen von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen.

Lesezeit: 4 Minuten

In Deutschland gelten künftig strengere Regeln für den Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft. Der Bundesrat hat am Freitag der Reform des Düngegesetzes zugestimmt, die der Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedet hatte. Sie setzt die europäische Nitratrichtlinie in nationales Recht um und regelt das Ausbringen von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen. Ziel ist es, Überdüngungen zu verhindern und die Nitratsalzbelastung auf Ackerflächen und im Grundwasser zu reduzieren.


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Effizienterer Einsatz


Künftig soll Gülle zielgenauer, nachhaltiger und umweltschonender eingesetzt werden, um einerseits den Nährstoffbedarf der Pflanzen zu decken, andererseits aber das Grundwasser vor zu hoher Nitratbelastung zu verschonen. Zum Ausgleich der Belastungen für Landwirte sind unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK“ vorgesehen. Eine so genannte Stoffstrombilanzierung soll die Kontrolle über die Nährstoffmenge auf Äckern ermöglichen und den Behörden die notwendigen Daten zur Überprüfung geben. Die Bundesländer sind verpflichtet, in belasteten Regionen zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.


Anschließend Anpassung der Düngeverordnung


Bund und Länder hatten viele Jahre kontrovers über die Reform diskutiert. Das nunmehr verabschiedete Düngegesetz geht auf einen Kompromiss zurück. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. In einem nächsten Schritt wird auch die Düngeverordnung an die EU-Vorgaben angepasst (Bundesratsdrucksache 148/17). Der Bundesrat befasst sich am 31. März 2017 mit dem Regierungsentwurf.


Entschließung zum EU-Vertragsverletzungsverfahren


In einer begleitenden Entschließung drängt der Bundesrat darauf, schnellstmöglich mit der EU-Kommission zu klären, ob Düngesetz und -Verordnung den Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinie auch tatsächlich genügen. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, das die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof wegen der verzögerten Umsetzung der Nitratrrichlinie angestrengt hat. Dabei drohen dem deutschen Steuerzahler empfindliche Geldstrafen.


Zudem mahnt der Bundesrat, dass die hohe Stickstoffbelastung der Böden eines der größten ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit darstellt. Ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse stamme aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung. Der Bundesrat fordert, die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften auf Wasser, Klima und Luft zu evaluieren.


BÖLW: Jetzt Weichen für den Ausbau des Ökolandbaus stellen


Eine Reduzierung der Nährstoffeinträge in Grund- und Oberflächenwasser, vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung, ist nach Ansicht des Vorstandsvorsitzende des BÖLW, Felix Prinz zu Löwenstein, dringend notwendig. Der Verband begrüßt daher alle Maßnahmen, die zu einer Begrenzung beitragen.



Im aktuellen Beschluss sei es richtig, dass nun doch keine Regelungen kommen, die das Düngen mit Festmist oder Kompost erschwert hätten. Denn damit wären ausgerechnet jene Formen der Düngung benachteiligt worden, von denen in der Praxis die geringsten Gefahren für Grund- und Oberflächenwasser ausgehen.



"Schon heute betreiben viele Wasserwerke die Umstellung ihrer Einzugsgebiete auf Ökolandbau, weil das die günstigste und wirksamste Form des Grundwasserschutzes darstellt. Deshalb ist auch die Politik gefordert, alle Weichen für die rasche Ausweitung der Ökologischen Landwirtschaft zu stellen“, so Löwenstein.


SLB: Zügige Verabschiedung der Düngeverordnung


Die Neufassung der Düngeverordnung stellt für alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland eine gewaltige Herausforderung dar. Ein weitreichender Anpassungsprozess innerhalb der Fruchtfolge und betrieblichen Abläufe wird dabei erforderlich sein, kommentiert der Sächsische Bauernverband (SLB) die Entscheidung.


Der mit der Novelle der Düngeverordnung notwendige Investitionsbedarf in Ausbringungsgeräte und Lagerkapazitäten werde die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen weiter verschärfen. Die im Bundesrat vorliegende Novelle der Düngeverordnung stelle für die Betriebe insgesamt einen drastischen Einschnitt dar.


Vor dem Hintergrund des vom Europäischen Gerichtshof eingeleiteten Klageverfahrens gegen Deutschland ist der Berufsstand trotz der erheblichen Auswirkungen auf die Landwirtschaftsbetriebe für eine schnelle Verabschiedung der novellierten Düngeverordnung. Ein weiteres Taktieren oder Instrumentalisieren der Düngeverordnung für einen Wahlkampf auf dem Rücken der Landwirte lehnt der SLB entschieden ab. Die Landwirte bräuchten politisch verlässliche Rahmenbedingungen ohne weitere Verschärfungen um im europäischen und weltweiten Wettbewerb bestehen zu können. Deshalb sollten die Verhandlungen zügig zum Abschluss gebracht werden.    

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