Da Viehhaltern aufgrund der extrem trockenen vergangenen Monate das Futter für ihre Tiere ausgeht, sollen sie die ökologischen Vorrangflächen ausnahmsweise zu Futterzwecken nutzen dürfen. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.
Zugleich beschloss er Maßgaben, die die Maßnahmen noch effektiver und unbürokratischer werden lassen. Setzt die Bundesregierung diese um, können Viehhalter demnächst auf ökologischen Vorrangflächen nicht nur Schafe und Ziegen, sondern auch Kühe grasen lassen. Eine zeitliche Beschränkung gilt nicht. Zusätzlich zur Beweidung wird auf den Vorrangflächen außerdem die Schnittnutzung zu Futterzwecken ermöglicht. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Entscheidung kommt reichlich spät!
Erfreut reagierte Udo Hemmerling, stellv. DBV-Generalsekretär auf die Nachricht. Denn die Nutzung könne nun bereits vor Ablauf der bekannten 8-Wochen-Frist nach der jeweiligen Aussaat durch Schnitt oder Beweidung für die Futterbereitstellung geschehen.
„Wir unterstützen die Ausnahme vom Nutzungsverbot für diese Flächen. Gleichzeitig kommt die Entscheidung angesichts der fortgeschrittenen Vegetationszeit reichlich spät, um den Landwirten hinsichtlich einer ausreichenden Futterbereitstellung zu helfen. Angesichts der in vielen Regionen fortdauernden Dürre kommt es jetzt darauf an, dass die zuständigen Länderbehörden Toleranzen und Spielräume bei der Prüfung von Greeningflächen nutzen, wenn die Auflagen im Einzelfall nicht eingehalten werden können“, so Hemmerling.