Die vom Bundesumweltministerium auf den Weg gebrachte Änderung der Klärschlammverordnung hat den Bundestag passiert. In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag stimmte das Parlament einer Neuordnung der Klärschlammverwertung zu, durch die künftig Phosphor aus Klärschlämmen verpflichtend zurückgewonnen und damit einer weiteren Verknappung der weltweit schrumpfenden Phosphorvorräte entgegengewirkt werden soll.
Unter anderem aufgrund der Dauer dazu notwendiger Genehmigungsverfahren für Umbauten soll die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung je nach Größe der Abwasserbehandlungsanlagen allerdings erst nach zwölf bis 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung greifen. Die Bundesregierung wies im Zusammenhang mit der Verordnungsnovelle darauf hin, dass bei der Verwendung des zurückgewonnen Phosphors die Nutzung zu Düngezwecken im Vordergrund stehe. Es sei daher notwendig, dass der Mineralstoff in pflanzenverfügbarer und schadstoffarmer Form vorliege.
Die neue Verordnung sieht darüber hinaus eine weitere Verschärfung der Anforderungen an die Klärschlämme vor, die für Düngezwecke verwendet werden können. So sollen nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden dürfen. Dadurch dürfte nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums die bisher praktizierte bodenbezogene Klärschlammverwertung deutlich eingeschränkt werden.
Bereits heute werde lediglich noch etwa ein Drittel der Klärschlämme unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Der Rest werde verbrannt, allerdings ohne dass der darin enthaltene Phosphor genutzt werde.
Eine informative Broschüre des Umweltbundesamtes zur Klärschlammentsorgung in Deutschland finden Sie hier...