Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Keine Gülle auf tief gefrorenem Boden

Das Ausbringen von Gülle auf gefrorenem Boden ist ein Verstoß nach Düngeverordnung und zugleich CC-relevant. Darauf weist aus aktuellem Anlass Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Ausbringen von Gülle auf gefrorenem Boden ist ein Verstoß nach der Düngeverordnung und zugleich CC-relevant. Darauf weist aus aktuellem Anlass Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hin.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Der Boden ist nach dem Dauerfrost der vergangenen Tage zentimetertief durchgefroren und kann die Nährstoffe nicht aufnehmen. Ein Abschwemmen der Gülle ins Oberflächenwasser ist nicht auszuschließen“, so der Minister. „Landwirten, die Wirtschaftsdünger auf den gefrorenen, unbewachsenen Acker bringen, droht nach einer Anzeige ein Bußgeld und die Kürzung ihrer EU-Direktzahlungen“, sagte Minister Backhaus.


Weitere Gegebenheiten, bei der keine Gülle ausgebracht werden darf:


  • Der Boden darf nicht wassergesättigt sein. Ist er wassergesättigt, nimmt er kein weiteres Wasser mehr auf. Erkennbar ist dies daran, dass auf freier, ebener Fläche - nicht in den Fahrspuren! - Wasserlachen entstehen. Beim Kneten des Bodens in der Hand tritt Wasser aus den Poren.
  • Der Boden darf nicht überschwemmt sein.
  • Der Boden darf nicht durchgängig gefroren sein.
  • Der Boden darf nicht schneebedeckt sein.
Auf bewachsenen Böden kann das Ausbringen dennoch an solchen Tagen erlaubt sein, für die der Deutsche Wetterdienst eine Auftauschicht prognostiziert, wenn der Boden nach dem Auftauen nicht wassergesättigt und ein Abschwemmen nicht zu befürchten ist

 

Karten zu Bodenfrosttiefe und Auftauschichten können auf den Seiten des DWD hier abgerufen werden.

 

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.