Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Denken sie an die Nachbauerklärung

Mit Ablauf des Wirtschaftsjahres (30.06.) müssen die Nachbauerklärungen bei der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) eingereicht sein. Nur dann ist der Nachbau des eigen erzeugten Erntegutes rechtmäßig.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit Ablauf des Wirtschaftsjahres (30.06.) müssen die Nachbauerklärungen bei der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) eingereicht sein. Nur dann ist der Nachbau des eigen erzeugten Erntegutes rechtmäßig. Nach dem Gerichtsurteil des EuGH’s vom 25.06.2015 gilt die Zahlungspflicht unabhängig davon, ab man als Landwirt aufgefordert wurde oder nicht.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.