Das Bundesagrarministerium veröffentlichte in der letzten Woche auf seiner Internetseite die Cross Compliance Relevanz der neuen Düngeverordnung (DüngeV). Darin wird bezüglich der Düngebedarfsermittlung eindeutig formuliert, dass eine ausführliche Ermittlung nach Anlage 4 der DüngeV im Herbst 2017 nicht erforderlich ist, informiert der Thüringer Bauernverband seine Mitglieder.
Weiterhin wird angeführt, dass der Düngebedarf vor der Ausbringung in einem vereinfachten Verfahren nach Vorgabe der Länder zu ermitteln und zu dokumentieren ist. In Thüringen reicht für die vereinfachte Dokumentation das Prüf- und Dokumentationsblatt, welches mit der TLL-Fachinformation „Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017“ (pdf) der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft veröffentlicht wurde. Zur besseren Dateneingabe stellt der TBV hier das Prüfblatt zusätzlich als Formular zum Ausfüllen am PC (pdf) zur Verfügung.