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DüVO-Novelle: Reibungspunkte durch starre Regelungen

Es sind vor allem die schlecht beeinflussbaren Bedingungen auf dem Feld mit denen die Betriebe bei der Novellierung der Düngeverordnung (DüVO) und ihren wichtigsten Neuregelungen hadern. Dies hat eine Online-Umfrage unter 87 Landwirten ergeben, die die DLG im Juli 2017 durchgeführt hat.

Lesezeit: 6 Minuten

Es sind vor allem die schlecht beeinflussbaren Bedingungen auf dem Feld mit denen die Betriebe bei der Novellierung der Düngeverordnung (DüVO) und ihren wichtigsten Neuregelungen hadern. Dies hat eine Online-Umfrage unter 87 Landwirten ergeben, die die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.) ausgehend vom DLG-Ausschuss für Pflanzenernährung im Juli 2017 durchgeführt hat.


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Als zukünftige Reibungspunkte zwischen optimaler Pflanzenversorgung und Ordnungsrecht identifizierten die Umfrageteilnehmer vor allem verkürzte Ausbringzeiten mit dem Wegfall der Herbstdüngung als auch die Einhaltung von starren Grenzwerten zur Bedarfsermittlung und die eigentlich sehr standortindividuelle aber nun starre Anrechnung der N-Nachlieferung.


Die Landwirte müssen ihren Fokus deshalb nun noch mehr auf eine optimale N-Verfügbarkeit im Boden, Düngertiming und der Vermeidung von Verlusten legen. Die „Hardware“, also Lagerung und Ausbringtechnik, wurden – jedenfalls von den teilnehmenden Betrieben - hingegen eher als unkritisch beurteilt.

 

An der Online-Umfrage hatten 87 Landwirte nahezu aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen, darunter waren sowohl die typischen Ackerbau- wie auch die intensiven Tierhaltungsregionen vertreten. Unter den Betrieben waren rund 1/3 reine Ackerbaubetriebe, ein kleiner Teil davon bewirtschaftet zudem eine Biogasanlage.


Der Großteil der Teilnehmer (47%) jedoch bewirtschaftet einen Gemischtbetrieb aus Tierhaltung mit angegliedertem Ackerbau, die auch hier teilweise noch mit einer Biogasanlage kombiniert war. Der überwiegende Teil der Betriebe (85%) setzt regelmäßig organischen Dünger ein. Die Betriebsgröße lag bei rund der Hälfte der Betriebe bei unter 100 ha, bewegte sich insgesamt aber bis 500 ha Betriebsgröße.

Im Folgenden werden nicht die genauen Zahlen genannt, sondern die Stimmung bzw. Tendenzen der Einschätzungen der Landwirte wiedergegeben, die bezüglich ihrer Sichtweise der Neuregelungen (unkritisch bis kritisch) befragt wurden.

 

Lagerung organischer Dünger


Die Regelungen zur Lagerung organischer Dünger wurden wie erwartet – je nach Betriebshintergrund – unterschiedlich beurteilt. So sehen die Ackerbaubetriebe die Vorschriften zur Lagerung meist unkritisch, da sie Wirtschaftsdünger zukaufen und direkt ausbringen lassen. Eine Lagerung ist somit in der Regel nicht nötig. Die einzige Ausnahme bildet hier die Pflicht zur Abdeckung von Hühnertrockenkot-Mieten (HTK) auf dem Feld, da dieser Dünger nach der Anlieferung noch gesammelt auf dem Feld gelagert wird. Diese Neuregelung sehen Ackerbauern – je nach Einsatz des Düngers – kritisch.


Tierhaltende Betriebe, die ihre organischen Dünger lagern müssen, sind von diesen Neuregelungen stärker betroffen, insbesondere durch die Regelung zur längeren Lagerung und damit höheren Lagerkapazitäten. Nach der Einschätzung wird dies aber nicht als sehr kritisch gesehen. Offensichtlich haben sich genau die Betriebe, die an der Umfrage teilgenommen haben, bereits in den vergangenen Jahren auf größere und längere Lager eingerichtet. Kritisch wird die verpflichtende Überdachung von Güllebehältern gesehen. Dies stellt die Betriebe offensichtlich vor Investitionen und bauliche Änderungen im Betrieb.


Die Lagerung von Festmist spielt nur für wenige Betriebe eine Rolle, dahingegen wird die verpflichtende An- und Abmeldung von genutzten bzw. ungenutzten Lagerstätten gemischt beurteilt. Ob diese Haltung an der dann fehlenden betrieblichen Flexibilität oder an dem wohl zu erwartenden bürokratischen Aufwand liegt, konnte nicht gesondert abgefragt werden.

 

Ausbringung organischer Dünger


Auch bei den Fragen rund um die Regelungen zur Ausbringung organischer Dünger trennten sich die Antworten der Betriebe in verschiedene Gruppen auf. Der Großteil der teilnehmenden Ackerbaubetriebe als auch der Tierhalter sieht das verlängerte Ausbringverbot (von Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar) als sehr kritisch an.


Eine Düngung zur Strohrotte oder zu Folgekulturen ist hiermit größtenteils ausgeschlossen und lässt die Betriebe wahrscheinlich mit schlechteren Bestandsentwicklungen rechnen. Auch fordert diese Regelung die bereits genannten höheren Lagerkapazitäten. Im Frühjahr bleibt zudem nur ein enges Zeitfenster zu Ausbringung wodurch die Befahrbarkeit des Bodens möglicherweise in den Hintergrund tritt. Eine Ausbringung im Herbst nach der Ernte ist nur noch zu Zwischenfrüchten, Raps oder Wintergerste (nach Getreidevorfrucht) bei tatsächlichem Düngebedarf erlaubt. Diese Regelung wird vor allem bei Ackerbauern kritisch gesehen. Bei Tierhaltern sieht die Rückmeldung durchwachsen aus: Die Beurteilung ist hier nicht eindeutig. Für beide Betriebsarten der teilnehmenden Betriebe sind die Regelungen zur Ausbringung des organischen Düngers auf Grünland und auf schneebedeckten Flächen kein großes Problem. Sie wurden größtenteils als unkritisch gesehen.

 

Einhaltung von Kennzahlen und Dokumentation


Bei den neuen Vorgaben zur Einhaltung von Kennzahlen und Dokumentation sind die Antworten der Betriebe eindeutiger. Die Absenkung des N-Bilanzüberschusses, die dokumentierte Düngebedarfsermittlung, die Vorgaben von Bedarfswerten je Kultur sowie die maximalen Ausbringmengen im Herbst (wenn überhaupt möglich) werden von Ackerbaubetrieben und Tierhaltern durchweg kritisch gesehen. Schärfere Grenzen und die Vorgabe von Düngermengen stellen die Betriebe vor höhere Anforderungen an das Düngemanagement. Das Timing der Düngung und die Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Nährstoffaufnahme werden zukünftig eine noch größere Rolle im Bestandsmanagement spielen.


Die Obergrenze von 170 kg N/ha zeigt keine eindeutige Einschätzung. Hier verfolgen die Betriebe offensichtlich unterschiedliche Strategien. Das Gebot der bodennahen, streifenförmigen Ausbringung bis 2020 (für Grünland bis 2025) wird im Vergleich dazu als unkritisch gesehen. Viele der befragten Betriebe haben oder werden wohl in entsprechende Technik investieren.

 

Methodik der Düngebedarfsentwicklung und Bilanzierung


Die Vorgaben zur Methodik der Düngebedarfsermittlung und Bilanzierung wiederum zeigen erneut unterschiedliche Einschätzungen. Während betriebsartenübergreifend die Berücksichtigung der drei letztjährigen Ertragsniveaus kein großes Problem darstellt, wird die Berücksichtigung von Nmin-Gehalten bis 90 cm Bodentiefe von allen Teilnehmern kritisch beurteilt.


Es ist zu erwarten, dass viele Betriebe eine unzureichende Einbeziehung individueller Standorteigenschaften befürchten. Bodenarten, -typen und klimatische Bedingungen werden wohl auch als Grund für management-unabhängige höhere Nmin-Gehalte in diesen Bodentiefen gesehen – die eventuell von den Pflanzen unzureichend genutzt werden können. So könnten unabhängig vom Düngemanagement hohe Nmin-Werte in größeren Bodentiefen eine adäquate Versorgung der Pflanzen verhindern.


Wiederum für alle teilnehmenden Betriebe gilt die Berücksichtigung der N-Nachlieferung aus verschiedenen Quellen wie z. B. bei hohen Humusgehalten, aus organischer Düngung im Vorjahr und aus der Vorfruchtwirkung zwar nicht als sehr kritisch, wird jedoch tendenziell ebenfalls als mögliches zukünftiges Problem gesehen. Dies wird vor allem für Betriebe relevant, die regelmäßig und langjährig mit organischen Düngern arbeiten.

 

Fazit


Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Betriebe weniger mit der „Hardware“, also Lagerung und Ausbringtechnik hadern, als mit den schlecht beeinflussbaren Bedingungen auf dem Feld. Verkürzte Ausbringzeiten mit dem Wegfall der Herbstdüngung als auch die Einhaltung von starren Grenzwerten zur Bedarfsermittlung und die eigentlich sehr standortindividuelle aber nun starre Anrechnung der N-Nachlieferung sind zukünftig die Reibungspunkte zwischen optimaler Pflanzenversorgung und Ordnungsrecht. Der Fokus der Landwirte muss nun noch mehr auf eine optimale Nährstoffverfügbarkeit im Boden, Düngertiming und der Vermeidung von Verlusten liegen.

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