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Dünge-VO: Teilen Sie dem Ministerium Ihre Betroffenheit mit!

Jeder Landwirt ist durch den Gesetzgeber aufgefordert, seine ganz persönliche Betroffenheit zur neuen Düngeverordnung zu äußern. Es gibt viele neue Detailvorschriften mit zum Teil harten Folgen für den einzelnen Betrieb. Der Bauernverband bietet Unterstützung bei der sachgerechten Formulierung dieser Einwände an.

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Jeder Landwirt ist durch den Gesetzgeber aufgefordert, seine ganz persönliche Betroffenheit zur neuen Düngeverordnung zu äußern. Es gibt viele neue Detailvorschriften mit zum Teil harten Folgen für den einzelnen Betrieb.


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Das Landvolk Niedersachsen bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei der sachgerechten Formulierung dieser Einwände. Im Internet werden dazu Formulierungshilfen angeboten, die zum Betrieb passend genutzt werden können und individuell ergänzt werden sollen. Auf jeden Fall sollte ein Betriebsspiegel beigefügt werden.


Der Bauernverband bietet diesen Service, um Betriebsleitern mit Blick auf die knappe Anhörungsfrist und die schwer verständliche Verordnung eine angemessene Reaktion zu ermöglichen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist nach dem Gesetz dazu verpflichtet, fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf zu berücksichtigen. Die Frist läuft Montag, den 28. November ab, die Stellungnahmen müssen unterschrieben sein und sollten spätestens am 25. November abgeschickt werden, eine normale Email wird nicht akzeptiert.


Gleichlautende Stellungnahmen werden als eine gewertet, die persönliche Betroffenheit sollte daher herausgearbeitet werden. Eine individuelle Rückantwort ist nicht zu erwarten, der Minister muss aber über den Ablauf des Beteiligungsverfahrens informieren.


Unter www.landvolk.net finden Sie wertvolle Anregungen, die für die betriebsbezogene Einlassung genutzt werden können Diese muss mit der Betreffzeile „Öffentliche Beteiligung nach § 3 Absatz 4 Düngegesetz“ bis zum 25. November als Briefpost geschickt werden an:


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Referat 511

Rochusstraße 1

53123 Bonn

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