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Düngepaket steht frühestens im März 2017 fest

Eine Verabschiedung des Düngepakets ist weiter in der Schwebe. Inzwischen steht fest, dass eine Beschlussfassung im Bundesrat frühestens im März nächsten Jahres erfolgen wird. Auch im Bundestag wird es im Januar eine weitere Anhörung zum Düngegesetz geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Verabschiedung des Düngepakets ist weiter in der Schwebe. Inzwischen steht fest, dass eine Beschlussfassung im Bundesrat frühestens im März nächsten Jahres erfolgen wird. Auch im Bundestag wird es im Januar eine weitere Anhörung zum Düngegesetz geben.


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Der Agrarausschuss des Bundesrates wird sich entgegen seiner ursprünglichen Planung nicht mehr im Januar mit der Reform der Düngegesetzgebung befassen. Damit kann eine Verabschiedung im Plenum der Länderkammer im Februar nicht mehr erreicht werden. Bekanntlich wollen die Länder nach einer Übereinkunft mit dem Bund über die Neufassung von Düngegesetz und -verordnung sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemeinsam entscheiden. Die Änderungen im Düngegesetz will die Koalition eigenen Angaben zufolge weiterhin am 19. Januar im Bundestag beschließen. Allerdings erscheint das derzeit alles andere als sicher.


Als Hindernis könnte sich die von der Union geforderte Zusicherung von Länderseite erweisen, bei einer Zustimmung zur Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat auf die Maßgabe zusätzlicher Verschärfungen zu verzichten. Ob und wenn ja, in welcher Form es diese Zusicherung geben wird, ist offen. Nicht zuletzt die näher rückende Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen könnte der Kompromissbereitschaft auf Seiten der Grünen abträglich sein.


Weitere Anhörung im Bundestag im Januar


Außerdem steht inzwischen auch fest, dass sich der Bundestag zu den geplanten Änderungen im Düngerecht ein weiteres Mal den Rat von Sachverständigen einholen wird. Auf Antrag der Linksfraktion hat der Agrarausschuss am vergangenen Freitag die Durchführung einer weiteren Anhörung zur Änderung des Düngegesetzes am 16. Januar 2017 beschlossen. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Ausschuss über mehrere Stunden Experten zu möglichen Änderungen des Düngerechts befragt. Der 16. Januar wird damit den Ausschussmitgliedern einiges abverlangen. Am selben Tag findet nämlich eine Anhörung zur Novelle des Gentechnikgesetzes statt. Gleichzeitig wird in den Reihen der Koalition versichert, dass die Anhörung einem Beschluss des Düngegesetzes wenige Tage später nicht entgegensteht.


Annähernd 600 Stellungnahmen zu den Entwürfen


Dass vielen Landwirten bereits die vorgesehenen Regelungen in dem vorliegenden Verordnungsentwurf Bauchschmerzen bereiten, haben zuletzt die Stellungnahmen gezeigt, die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) im Bundeslandwirtschaftsministerium zur Novelle der Düngeverordnung eingegangen sind. Das Ministerium bezifferte deren Zahl auf insgesamt 571. Wie inzwischen bestätigt wurde, stammt ein Großteil davon von Landwirten aus Niedersachsen. Diese Stellungnahme müssen nach Ministeriumsangaben einzeln abgearbeitet werden. Anschließend muss die Bundesregierung entscheiden, ob Einwände noch berücksichtigt werden. Das werde einige Woche in Anspruch nehmen, hieß es zuletzt.


Regierungsentwurf bietet laut DBV hinreichend Instrumente


Die Spitze des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Präsident Joachim Rukwied und Generalsekretär Bernhard Krüsken, hatte in der vergangenen Woche eine zügige Verabschiedung des neuen Düngerechts gefordert. Regierung und Bundesrat müssten „ den Sack jetzt zu machen“, forderten sie einstimmig. Für den DBV stehe die Planungssicherheit für die Landwirte an oberster Stelle. Sie räumten ein, dass sie nicht mit allen in den aktuellen Entwürfen vorgesehenen Details einverstanden seien. Hinsichtlich der Gebiete mit hohen Nitratbelastungen im Grundwasser seien sie aber davon überzeugt, dass es alle notwendigen Instrumente gebe, um die Probleme dort lösen zu können.

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