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Düngeverordnung: Wohl alternativlos!

Die geplante neue Düngeverordnung ist den einen „viel zu scharf“ und den anderen „immer noch zu lasch“. Durch die landwirtschaftliche Brille betrachtet verlangen die neuen Düngeregeln den Veredlern und Biogasbetreibern viel ab. Deutschlandweit fehlen allein für den überschüssigen Stickstoff rund 300.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Hildegard Moritz, stellv. Chefredakteurin top agrar:


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Die geplante neue Düngeverordnung ist den einen „viel zu scharf“ und den anderen „immer noch zu lasch“. Durch die landwirtschaftliche Brille betrachtet verlangen die neuen Düngeregeln den Veredlern und Biogasbetreibern viel ab. Deutschlandweit fehlen allein für den überschüssigen Stickstoff rund 300.000 ha zusätzliche Ausbringungsflächen für Gülle und Gärreste – die Phosphatüberschüsse noch gar nicht eingerechnet (siehe S. 28 in der top agrar 2/2015).

 

Auf der Zielgeraden ist der Entwurf noch einmal deutlich verschärft worden. Das betrifft vor allem die verlängerten Sperrfristen, die eingeschränkte P-Düngung auf hoch versorgten Böden und die Länderöffnungsklausel. Diese ermächtigt die Länder, die Düngung zusätzlich zu beschränken. Dafür gelten zwar enge Grenzen. Aber wie wasserdicht sind die? Die grünen Landesminister werden dies schnell ausloten.

 

Immerhin: Für Milchviehbetriebe und Biogasanlagenbetreiber soll es eine neue Derogationsregelung geben. Sie dürfen dann auf Antrag statt 170 bis zu 230 kg N je ha düngen, wenn sie entsprechende N-Entzüge nachweisen können.

 

Und die Schweinehalter? Die sind schwer gekniffen. Ihnen bleibt nur, so zu füttern, dass möglichst wenig N und P in der Gülle ankommt, nach zusätzlichen Pachtflächen Ausschau zu halten oder überschüssige Nährstoffe möglichst kostengünstig in Ackerbaugebiete zu bringen. Das wird die Produktionskosten weiter nach oben treiben. Und das in einer Zeit, in der die meisten sowieso rote Zahlen schreiben.

 

Aber was ist die Alternative? Auch die Landwirtschaft kann die Augen nicht davor verschließen, dass fast ein Drittel der Grundwasserkörper mit zu viel Nitrat belastet ist – Tendenz steigend. Kein Wunder also, dass die Geduld der Kommission und der Bundesregierung am Ende ist. Vor diesem Hintergrund ist der Entwurf von Minister Schmidt ein beinharter, aber letztlich wohl alternativloser Kompromiss.


Was aber völlig fehlt und schnellstens vorgelegt werden muss, ist ein umfassendes und finanzstarkes Förderprogramm, das den Landwirten hilft, sich betriebswirtschaftlich vertretbar an die neue Düngeverordnung anzupassen. Dazu gehören:


  • Investitionsbeihilfen für zusätzliche Güllelager, für die Separierung von Gülle und Gärresten sowie für die verlustarme Ausbringungstechnik,
  • zumindest zu Beginn Zuschüsse für den überregionalen Transport und für die Ausbringung von Gülle und Gärresten sowie
  • der personelle Ausbau und die finanzielle Förderung der Düngungsberatung, damit künftig mehr Gülle und Gärreste in den Ackerbaugebieten eingesetzt werden.


Finanzielle Mittel wären über die Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe und die Förderprogramme der 2. Säule vorhanden. Es müssten allerdings neue Prioritäten gesetzt werden. Nur mit einem solchen Programm ist die neue Düngeverordnung für die Bauern zumutbar. Kommt es nicht, sind v. a. die kleinen und mittleren Viehhalter mit wenig Fläche die Verlierer. Die Politik hätte einmal mehr den Strukturwandel angeheizt.

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