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Düngeverordnung hätte katastrophale Folgen für einige Betriebe

Noch sind die letzten Details nicht geklärt und Änderungen möglich. Eins ist aber sicher. Die neue Düngeverordnung wird kommen. Und sicher ist auch: Die Ausbringung von Gülle, Gärresten und anderen organischen Düngemitteln wird weiter erschwert werden – mit katastrophalen Folgen für einige Betriebe.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Josef Große Enking vom Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben:


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"Noch sind die letzten Details nicht geklärt und Änderungen möglich. Eins ist aber sicher. Die neue Düngeverordnung wird kommen. Und sicher ist auch: Die Ausbringung von Gülle, Gärresten und anderen organischen Düngemitteln wird weiter erschwert werden – mit katastrophalen Folgen für einige Betriebe. Der Druck wird vor allem in den Veredlungsregionen mit ohnehin hohem Nährstoffanfall und auch für Betreiber von Biogasanlagen zunehmen.


Die Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel von nicht mehr als 170 kg Stickstoff (N) pro ha und Jahr, die Reduzierung der N-Salden auf 50 kg N/ha bzw. 10 kg oder 0 kg auf hoch versorgten Böden bei Phosphat (P), die Reduzierung der anrechenbaren Ausbringverluste – all diese Punkte werden dazu führen, dass entweder noch mehr Fläche für die im Betrieb anfallende Gülle benötigt wird oder eben größere Mengen dieses wertvollen Mehrnährstoffdüngers zu hohen Kosten in Ackerbauregionen verbracht werden müssen.


Viele Betriebe in NRW, nämlich die, die in den sogenannten „roten Grundwassergebieten“ mit erhöhten Nitratwerten wirtschaften, wird es unter Umständen noch härter treffen. Hier hat die Landesregierung die Möglichkeit einer weiteren Verschärfung: Sie dürfen unter Umständen weniger Phosphat düngen, als die Pflanzen benötigen. Auch eine Einarbeitungspflicht für Gülle in nur einer Stunde oder schärfere Abstandsregelungen zu Gewässern sind möglich.


Was bedeutet dies konkret für die Betriebe? Künftig muss die erlaubte Menge an Gülle oder Gärresten so effizient wie möglich eingesetzt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten:


  • Bringen Sie Gülle nur noch zum optimalen Zeitpunkt im Frühjahr mit verlustarmer Ausbringtechnik aus.



  • Nutzen Sie neue Konzepte, wie die in dieser Ausgabe beschriebene Ausbringung mit Injektor oder Schleppschuhverteiler in stehende Getreidebestände. Dies erhöht die Effizienz.



  • Setzen Sie teuren Mineraldünger sparsam ein. Künftig darf nicht mehr auf Höchstertrag, sondern nur noch auf Grenzertrag gedüngt werden, bei dem sich der Einsatz des letzten Kilogramms Dünger noch rechnet.



  • Sorgenkultur bleibt der Mais: Durch die drohende P-Reduzierung ist die Güllemenge begrenzt. Die gezielte Platzierung unter der Reihe ist hier der richtige Weg.


Handeln Sie jetzt! Wenn das Ziel der Nitratrichtlinie, die Nitratwerte im Grundwasser in den roten Gebieten zu senken, in einigen Jahren nicht erreicht wird, droht weiteres Ungemach aus Brüssel."

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