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EFSA weist Vorwürfe im Pflanzenschutzmittel-Sonderausschuss zurück

"Die Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde sind unabhängig", dies betont EFSA-Direktor Bernhard Url bei der Sitzung des Sonderausschusses für Pflanzenschutzmittel im EU-Parlament. Monsanto-eigene Studien hätten nach seiner Auskunft das Urteil der EFSA nicht beeinflusst, berichtet aiz.info.

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"Die Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde sind unabhängig", dies betont EFSA-Direktor Bernhard Url bei der Sitzung des Sonderausschusses für Pflanzenschutzmittel im EU-Parlament. Url wies in diesem Zusammenhang die Kritik von Glyphosat-Gegnern zurück. Monsanto-eigene Studien haben nach seiner Auskunft das Urteil der EFSA nicht beeinflusst, berichtet aiz.info.



Die EU-Behörde EFSA, die in der Union für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist, stellte sich den Fragen der Abgeordneten im EP-Sonderausschuss. Die Hersteller müssten sich für die Prüfung der Wirkstoffe an zertifizierte Laboratorien wenden, erklärte Url, sie hätten gar keine andere Wahl. Die Zulassung sei ein sehr solides Verfahren, das ausreichende Unabhängigkeit von der Industrie aufweise, rechtfertigte sich der EFSA-Direktor laut dem Pressedienst gegen Vorwürfe mancher Abgeordneten.



Auch sei die Behauptung der Glyphosat-Gegner falsch, Langzeitstudien seien bei der Prüfung nicht beachtet worden. Die Studien wären aber nicht immer eindeutig, gab Url zu. Manche würden statistisch auf bestimmte Risiken hinweisen, machten aber bei genauerem Hinsehen bei der biologischen Plausibilität keinen Sinn. Im Fall von Glyphosat habe sich die EFSA an die ganz große Mehrheit von Wissenschaftern gehalten, die sich gegen die Statistik, aber für die biologische Plausibilität entschieden habe.



Der US-amerikanische Gutachter und Glyphosat-Gegner Christopher J. Portier forderte im EP-Ausschuss, wenn die Studien in unterschiedliche Richtungen gingen, müsse ein unabhängiger Ausschuss außerhalb der Behörden über den Fall entscheiden. Außerdem möchte Portier, dass sämtliche Daten im Zulassungsverfahren veröffentlicht werden.


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Url lehnte dies nicht grundsätzlich ab. Allerdings sei die EFSA an die Gesetze gebunden und die besagten, dass lediglich Zusammenfassungen der Studien veröffentlicht werden dürften. Es müsse eine Abwägung zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums der Hersteller geben und den Interessen der Öffentlichkeit. Die Studien kosteten zudem die Hersteller viel Geld und könnten schon deshalb der Konkurrenz nicht ohne weiteres frei zur Verfügung gestellt werden, gab Url zu bedenken.

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