Die EU-Kommission hat der Bürgerinitiative gegen Glyphosat eine rechtliche Erlaubnis gegeben. Ab Ende Januar kann diese damit europaweit Unterschriften für ein Verbot von Glyphosat sammeln. Die EU-Kommission ist an das Votum der Bürger nicht gebunden, muss aber Stellung dazu nehmen.
Die EU-Kommission hat den Vorstoß einer Europäischen Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat zugelassen. Bei dem Entschluss von dieser Woche handelt es sich laut der EU-Kommission zunächst nur um eine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Initiative. Den Inhalt der Initiative hat die Kommission bislang noch nicht überprüft. Danach hat die Bürgerinitiative die Kommission gebeten, „den Mitgliedstaaten ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen, das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten und EU-weit verbindliche niedrigere Ziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen“.
Am 25. Januar 2017 soll dann die offizielle Registrierung der Initiative stattfinden. Danach beginnt eine einjährige Frist, während der die Organisatoren Unterschriften für ihre Bürgerinitiative sammeln können. Sollte es ihnen gelingen, innerhalb dieser Zeit eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Es ist der Kommission überlassen, die Bürgerinitiative anzunehmen oder abzulehnen. In beiden Fällen muss sie jedoch ihre Beweggründe darlegen.
Die EU-Kommission hatte Ende Juni 2016 die Genehmigung von Glyphosat bis höchstens Ende 2017 verlängert. Bis dahin soll ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorliegen. Es soll Basis für den immer noch offen Antrag der Pflanzenschutzindustrie auf eine längerfristige Wiederzulassung von Glyphosat sein.