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EU-Kommission will Glyphosat für zehn Jahre genehmigen

Zur geplanten Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat hat die Europäische Kommission den Mitgliedsländern jetzt als Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung um zehn Jahre vorgeschlagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Zur geplanten Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat hat die Europäische Kommission den Mitgliedsländern jetzt als Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung um zehn Jahre vorgeschlagen. Darüber hinaus soll der Wirkstoff sofort vom Markt genommen werden, falls Untersuchungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu dem Ergebnis kommen sollten, dass er gefährlich sei.


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Die Hersteller pochen indes weiterhin auf die ursprünglich von der Kommission geplante Genehmigungsfrist von 15 Jahren. Sie befürchten, dass mit dem jetzigen Kompromissvorschlag der EU-Behörde ein Präzedenzfall für andere Zulassungsverfahren geschaffen werden könnte.


Das Europaparlament hatte Mitte April unter Auflagen dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, sich allerdings dafür ausgesprochen, die Zulassung von Glyphosat lediglich um sieben Jahre zu verlängern. Das Straßburger Abstimmungsergebnis ist rechtlich jedoch nicht bindend.


Deutschland kompromissbereit


Die Bundesregierung gesellte sich jüngst zu den 17 EU-Ländern, die für eine grundsätzliche Verlängerung der Glyphosat-Zulassung plädieren. Deutschland unterstütze die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf welcher der Verordnungsvorschlag der Kommission im Wesentlichen beruhe.


„Die gesundheitliche Unbedenklichkeit wurde durch die Schlussfolgerung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach Konsultation mit den Experten aller Mitgliedstaaten bestätigt“, hieß es in einem Schreiben des Referatsleiters Pflanzenschutz im Bundeslandwirtschaftsministerium, Friedel Cramer, an die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Kommission.


In dem Brief wurde auch der vorgesehene Ausschluss von Tallowaminen als Beistoffe von der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel „begrüßt und nachdrücklich unterstützt“. Zudem wurde darin angeregt, den Mitgliedstaaten aufzugeben, im Rahmen der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auch indirekten Auswirkungen auf die Artenvielfalt Aufmerksamkeit zu schenken.

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