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Ebner fordert Transparenz in der Gentechnik

Die Grünen sind für scharfe Regelungen bezüglich neuer Verfahren in der Gentechnik: Gentechnische Pflanzen hätten nicht umkehrbare Folgen, daher bestehe die Pflicht auch neue Verfahren weiterhin genau zu prüfen, so die Partei. Der Bioökonomierat hatte kürzlich eine Rechtsnovellierung des Gentechnikrechts gefordert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Grünen sind für scharfe Regelungen bezüglich neuer Verfahren in der Gentechnik: Gentechnische Pflanzen hätten nicht umkehrbare Folgen, daher bestehe die Pflicht auch neue Verfahren weiterhin genau zu prüfen, so die Partei. Der Bioökonomierat hatte kürzlich eine Rechtsnovellierung des Gentechnikrechts gefordert.


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93 Prozent der Bürger sei es wichtig, dass mögliche Auswirkungen von Gentech-Pflanzen auf die Natur untersucht werden, sagt Harald Ebner, Sprecher der grünen Bundestagsfraktion für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Eine sorgfältige Prüfung der Verfahren sei daher notwendig.


„Den Leuten klammheimlich etwas unterzujubeln, was sie nicht wollen, würde Vertrauen in Politik und Wirtschaft zerstören“, führt Ebner in der Frankfurter Rundschau aus. Genau das würde jedoch passieren, wenn das CRISPR-Verfahren von der Regulierung ausgeschlossen wäre. Der Politiker betont weiter, die Freisetzung einer Gentechnik-Pflanze sei immer ein nicht umkehrbarer Eingriff in das Ökosystem.Vertreter der Gentechnik-Lobby hätten längst eingeräumt, dass die Pflanzen durchaus unterscheidbar seien von den klassisch gezüchteten. Daher zweifle der Grünen-Sprecher an der Präzision der sogenannten „Gen-Schere“. „Es ist bei genauem Hinsehen wohl doch eher eine grobschlächtige Heckenschere“, so Ebner in der Zeitung weiter.


Die Züchtungsmethode CRISPR wurde nach Ebners Meinung daher zu Recht vom Europäischen Gerichtshof als Gentechnik eingestuft. „Die Richter haben lediglich klargestellt, was ohnehin auf der Hand liegt: dass auch neue Gentechnik Gentechnik ist und genauso reguliert und gekennzeichnet werden muss.“ In dem Interview erwähnt er, dass er jetzt damit rechne, dass die Gentechnik-Lobby massiv Druck aufbauen werde, um die Gesetze zu ändern. „Da müssen wir als Öffentlichkeit und Politik dagegen halten“, fordert Ebner.


Wie top agrar online berichtete, haben forschungspolitischen Berater der Bundesregierung aus dem Bioökonomierat haben kürzlich eine Neuaufstellung des EU-Gentechnikrechts gefordert. Genome Editing könne zu den globalen Nachhaltigkeitszielen beitragen, heißt es. Der Rat fordert eine gesetzliche Unterscheidung von Mutation und Gentransfer und risikoorientierte Verfahren der Zulassung und Freisetzung.


Ebners Aussagen stehen im Widerspruch zu BVL Äußerungen


Ebners Aussage, dass Vertreter der Gentechnik-Lobby eingeräumt hätten, dass die Pflanzen durchaus unterscheidbar seien von den klassisch gezüchteten, steht im Widerspruch zu widerholten Äußerungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Wurden nur Punktmutationen mit den neuen Züchtungstechniken hervorgerufen, lässt sich nicht an der Pflanze feststellen, ob eine Sorte durch neue oder konventionelle Züchtungsmethoden hergestellt wurde. Vielmehr müsste für eine Unterscheidbarkeit einer bestimmten Sorte der Züchter bekannt geben, was er verändert hat und dass er dazu neue Techniken und keine herkömmliche Technik angewendet hat. Dann könnte man genau diese Sorte wiedererkennen.


Ebner bezieht sich offenbar auf Aussagen von Prof. Martin Lema vom argentinischen Landwirtschaftsministerium auf einer Tagung in Mexiko im Juni 2017. Dabei bestätigte der Wissenschaftler, das mit heutigen molekularbiologischen Methoden bekannteVeränderungen im Erbgut stets nachweisbar sind – dies gilt aber unabhängig davon ob diese Veränderung durch konventionelle oder neue Züchtungsmethoden zustande kam. Auch bei Produkten, die auf neue Züchtungsmethoden zurückgehen, muss also vorher bekannt sein, welche Veränderung vorliegt und wie diese Veränderung zustande gekommen ist. Vertreter des BVLs waren auch auf dieser Tagung anwesend.

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