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„Ein Wirkstoff kommt, vier werden kassiert“

Nach dem kritischen Urteil der EU-Gutachter über die Arbeitsweise deutscher Behörden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln haben alle Beteiligten zugesichert, die Anträge künftig zügiger zu bearbeiten. Kommt das bei der Industrie mittlerweile an?, fragten wir Dr. Günther Peters von Syngenta.

Lesezeit: 4 Minuten

Noch immer schieben die deutschen Behörden eine Antragswelle vor sich her. Zudem wird „cut-off“ den Wirkstoffschwund anheizen. top agrar Redakteur Matthias Bröker sprach für die neue top agrar 3/2018 mit Dr. Günther Peters, Leiter Zulassung bei Syngenta:


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Nach dem kritischen Urteil der EU-Gutachter über die Arbeitsweise deutscher Behörden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln haben alle Beteiligten zugesichert, die Anträge künftig zügiger zu bearbeiten. Kommt das bei der Industrie mittlerweile an?


Peters: Der Antragsstau hat sich in Deutschland schon seit 2010 aufgebaut, die Anzahl der Anträge übersteigt die behördlichen Kapazitäten zum Teil um mehr als das Doppelte. Kein Wunder also, dass mittlerweile über 700 Anträge bis zu vier Jahre auf die Zulassungsentscheidung warten. In 2017 hat das BVL 139 Zulassungen erteilt, im Durchschnitt der letzten Jahre waren es nur ca. 60 pro Jahr. Ein beachtlicher Fortschritt, der aber gerade einmal reicht, um die Anzahl neuer Anträge abzuarbeiten.


Das große Problem für uns als Industrie ist auch, das sich nicht einschätzen lässt, wann welche Zulassung erteilt wird – die Planbarkeit ist völlig verloren gegangen.


Wie bewerten Sie die Maßnahmen, die die deutschen Behörden zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung umsetzen wollen?


Peters: Die EU-Gutachter haben für Deutschland sechs Bereiche benannt, die dringend verbessert werden sollen. Nur drei davon betreffen konkret Verfahrensabläufe, um die gesetzlichen Fristen von 12 Monaten (wenn Deutsch-land den Antrag prüft) bzw. von 120 Tagen (wenn Deutschland die Entscheidung eines anderen Mitgliedsstaates übernimmt) einzuhalten. Etliche Maßnahmen laufen seit geraumer Zeit, ohne spürbare Verbesserung, z.B. in der Prozessoptimierung, der vertieften Vorprüfung der Anträge vor Beginn der Bewertung oder der Abweisung unvollständiger Anträge.


Die Harmonisierung der Bewertung der Zulassungsanträge in der EU ist schon lange ein Problem. Mehr Personal wurde 2017 zwar eingestellt, kann aber verständlicherweise erst mittelfristig Wirkung erzielen.

Was wirklich geholfen hat, war das Klagen vor Gericht: Deutschland beendet endlich die erneute Prüfung in den 120 Tage-Verfahren und übernimmt – bis auf begründete Ausnahmefälle – die Entscheidung der prüfenden Behörde.


Wie müsste die Zulassungspraxis organisiert sein, um das Problem des Zulassungsstaus langfristig zu lösen?


Peters: Die personelle Ausstattung der Zulassungsbehörden ist wichtig, greift aber zu kurz, um strukturelle Probleme zu beheben. Die Behörden sind immer noch weitgehend wie früher strukturiert. Gefordert sind aber europäische Arbeitsteilung und Vertrauen, keine nationalen Besonderheiten.


Vor allem aber schadet die bisherige Aufteilung der Zuständigkeiten für Pflanzenschutzmittelzulassungen in zwei Bundesministerien (BMEL, BMUB) bei Meinungsverschiedenheiten dem Ansehen Deutschlands und der Branche massiv, wie das Beispiel Glyphosat deutlich gezeigt hat.


Ist eine „Umorganisation“ im Hinblick auf die aktuelle Glyphosatdebatte realistisch?


Peters: Der IVA hat zur Bundestagswahl die politische Forderung gestellt, die wissenschaftliche Prüfung unter einem Dach zusammen zu fassen. Diese integrierte Bewertungsbehörde sollte wissenschaftsbasiert und unabhängig von politischen Weisungen arbeiten können. Zulassungsentscheidungen sollten weiterhin im Landwirtschaftsministeriums getroffen werden.


Im politischen Umfeld ist diese Forderung durchaus vernommen und das Zulassungsproblem erkannt worden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu nur vage, man wolle die Transparenz verbessern. So wird das Problem für Industrie und Landwirtschaft mittelfristig wohl bestehen bleiben.


Die Bewertung der hormonellen Wirkung von Wirkstoffen steht noch aus. Die EU-Kommission hat dazu „cut-off“- Kriterien erarbeitet. Je nach Schärfe werden weitere Wirkstoffe wegfallen. Wie ist der Stand?


Peters: Die EU-Kommission hat die finalen Kriterien zur Bewertung hormoneller Wirkungen für Pflanzenschutzmittel mit jahrelanger Verzögerung im Dezember 2017 festgelegt, sie sollen Ende 2018 wirksam werden. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Europäischen Parlament bzw. Europarat.


Leider sind wichtige Aspekte nicht aufgegriffen worden, wie die Stärke der hormonellen Wirkung, und ob sie umkehrbar ist oder nicht. Auch gibt es keine Ausnahme für Wirkstoffe, die bewusst hormonell wirken sollen, wie Insektenwachstumshemmer.


Die technische Richtlinie zur Bewertung möglicher hormoneller Wirkungen erwarten wir im Laufe diesen Jahres. Bis dahin gelten Übergangskriterien, die Wirkstoffe auch ungerechtfertigter Weise als hormonell wirksam ausweisen können.


Welche Folgen hat das für die Bauern?


Peters: Die Industrie rechnet damit, dass die Zahl der nicht mehr genehmigungsfähigen Wirkstoffe rasch zunehmen wird. Das liegt nicht nur an der Bewertung als hormonell wirksam, sondern auch an vielen weiteren, zum Teil verschärften Bewertungskriterien. Vor allem alt bekannte Wirkstoffe sind bedroht, da der Aufwand, neue Daten zu produzieren, immer größer wird. Die Verlustrate liegt derzeit bei ca. 4:1 – nur ein neuer Wirkstoff schafft es durch die EU-Zulassung, während vier alte Wirkstoffe verloren gehen. Wichtig ist es nun, dass Industrie und Berufsstand konsequent und langfristig für den Erhalt der Wirkstoffe arbeiten – das funktioniert insbesondere mit einem effizienten Wirkstoffmanagement im Feld.

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