In der aktuellen Marktsituation suchen viele Anbauer nach einer alternativen Verwertung für überschüssige, qualitativ nicht einwandfreie Ware. Neben dem Einsatz in der Rindviehfütterung bietet sich auch eine energetische Nutzung über die Biogasproduktion an. Hier gilt es jedoch zwischen den positiven Effekten für die Gasproduktion und den mit dem Kartoffeleinsatz möglicherweise verbundenen Risiken in jedem Einzelfall abzuwägen, mahnt die Versuchsstation Dethlingen.
Die in den letzten Jahren immer wieder erfolgten Änderungen des EEG machen eine betriebsindividuelle Prüfung der Rahmenbedingungen erforderlich. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob der Einsatz von Kartoffeln über die Genehmigung für den Betrieb der Biogasanlage grundsätzlich abgedeckt ist. Bei einer NawaRo-Anlage kommt dann noch hinzu, dass die Kartoffeln keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden. Sollen aber im Gegensatz zur Feldware nur aussortierte Kartoffeln verwendet werden, sind diese als rein pflanzliche Nebenprodukte zu deklarieren und unterliegen dann einer gesonderten rechtlichen Betrachtung. Diese Auflagen sind auch beim Einsatz von Mais- oder Grasmischsilagen mit Kartoffeln für die Biogasproduktion zu beachten. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen sollten die rechtlichen Erfordernisse unbedingt vor dem erstmaligen Einsatz von Kartoffeln geklärt werden.
Betriebshygiene
Die Effektivität einer Biogasanlage ist von der Menge und der Güte des eingesetzten Substrates abhängig. Deshalb sollte die Verfügbarkeit von Kartoffeln über einen längeren Zeitraum gesichert sein und der Einsatz erst sukzessive gesteigert werden. Die Gasausbeute nimmt mit dem Stärkegehalt der Knollen zu.
Mit den Kartoffeln können auch Schad- und Krankheitserreger in die Biogasanlage gelangen, deren Überlebensfähigkeit in starkem Maße von der Verweildauer im Fermenter abhängig ist. Dazu wurden eine Vielzahl von Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse exemplarisch in nachstehender Tabelle des DLR RNH zusammengefasst sind. Grundsätzlich ausgeschlossen bleibt der Einsatz von mit Quarantänekrankheiten befallenen Partien!
Beim Einsatz von Kartoffeln in Biogasanlagen ist das Risiko einer Übertragung von Krankheiten nicht gänzlich auszuschließen und bei der Anbauplanung zu berücksichtigen. So sollte aus phytopathologischer Sicht auch mit Kartoffeln erzeugtes Gärsubstrat möglichst gar nicht oder in der Fruchtfolge nur nach dem Anbau von Kartoffeln auf die Flächen ausgebracht werden.
Technik
Die Zersetzung der Kartoffeln im Fermenter ist umso schneller, je größer die Angriffsfläche für die Bakterien ist. Deshalb sollten die Knollen zumindest abgequetscht oder besser in Stücke geteilt werden. Beim Einsatz von Rübenschnitzelschaufeln ist darauf zu achten, dass auch die kleineren Knollen angeschlagen werden. Zudem können vermehrte Steine im Erntegut zu Funktionsstörungen führen. Wichtig ist ebenfalls ein geringer Erdanteil, um bei der Silierung Fehlgärungen zu verhindern sowie den Eintrag in den Fermenter nicht unnötig zu erhöhen.