Eine erneute Abstimmung über die Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat ist für den 27. November angesetzt. Die Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) werden dann über den aktuellen Entwurf der Behörde entscheiden.
Der Kommissionsvorschlag sieht eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um fünf Jahre vor. Im Berufungsausschuss können die Mitgliedstaaten erneut darüber entscheiden oder aber den Vorschlag anpassen, zum Beispiel hinsichtlich der Zulassungsdauer. Sollte es wiederum zu keiner Entscheidung für oder gegen eine erneute Zulassung kommen, hätte die Kommission nach wie vor die Möglichkeit, die Zulassung allein vorzunehmen.
Eine Sprecherin der Behörde sagte allerdings schon, dass EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis in diesem Fall „nicht die Absicht“ dazu habe. Bei einer kürzeren Zulassungsfrist könnte möglicherweise eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zustandekommen. So hatte etwa Frankreich für eine Dauer von drei Jahren seine Zustimmung signalisiert.
Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte gegenüber Andriukaitis eine Zustimmung Deutschlands unter anderem von einer Verkürzung auf drei Jahre abhängig gemacht. Dieser Vorschlag war allerdings nicht mit dem Bundeskanzleramt oder dem Bundesumweltministerium abgestimmt. Deutschland hatte sich bei der jüngsten Abstimmung erneut enthalten.
Folgen für die Biodiversität beachten
Derweil sprach sich Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, der für die Grünen die Sondierungsgespräche zur Landwirtschaft für die Jamaika-Koalition geführt hat, im Kieler Landtag für einen schnellen Glyphosat-Ausstieg aus.
Als Gründe führte der Grünen-Politiker den „dramatischen“ Verlust an Arten seit den achtziger Jahren vor allem bei Insekten und in der Folge auch an Singvögeln an. Inzwischen sei es selbst für die Landwirtschaft ein gravierendes Problem, dass es immer weniger Insekten zur Bestäubung gebe und damit wichtige Grundlagen für die Erträge zu schwinden drohten, erklärte Habeck. Deshalb müsse das „Glyphosat-Zeitalter“ nicht nur aus Gründen des vorsorglichen Anwender- und Verbraucherschutzes, also der Frage, ob Glyphosat krebserregend sei oder nicht und ab welcher Dosis, sondern auch aus Gründen für die Artenvielfalt und das Ökosystem gestoppt werden.
Klage in Vorbereitung
Unterdessen haben die Unternehmen innerhalb der Glyphosat Task Force (GTF) erste juristische Vorbereitungen getroffen, um die EU-Kommission auf Schadenersatz zu verklagen, sollte sie bis zum 15. Dezember keine Entscheidung über eine Wiederzulassung von Glyphosat treffen und eine entsprechende Verordnung erlassen.
Wie der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG), Dr. Thoralf Küchler, erklärte, sind die Pflanzenschutzmittelhersteller dazu verpflichtet, die Kommission über die Absicht einer Klage zu informieren, sollte sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und die Zulassung auslaufen. Diese Maßnahme ist nach Auskunft des AGG-Sprechers Teil der Schadensminimierungspflicht.
„Die Pflanzenschutzmittelproduzenten müssen die Kommission im Vorfeld darauf hinweisen, dass, sollte sie untätig werden, sie sie in der Zukunft verklagen, damit dieser Schaden nicht eintritt“, so Küchler. Die Kommission habe nun den fristgerechten Eingang dieser Mitteilung bestätigt sowie auch die von ihr errechnete Schadensersatzsumme von rund 15 Mrd Euro im Klagefall.