Föderaler Wahnsinn! Jedes Land macht andere Regeln beim Düngebedarf
Nach der neuen Düngeverordnung müssen die Landwirte eine detaillierte Düngebedarfsermittlung erstellen. In diesem Herbst reicht für Gerste, Raps, Zwischenfrucht und Feldfutter ein vereinfachtes Verfahren, das die Bundesländer allerdings sehr unterschiedlich regeln.
Nach der neuen Düngeverordnung müssen die Landwirte eine detaillierte Düngebedarfsermittlung erstellen. In diesem Herbst reicht für Gerste, Raps, Zwischenfrucht und Feldfutter ein vereinfachtes Verfahren, das die Bundesländer allerdings sehr unterschiedlich regeln. Ein Standpunkt dazu von Friederike Mund, top agrar Ackerbau:
Es gibt gute Gründe für regional differenzierte Vorgaben bei der Düngebedarfsermittlung. Warum sollten zum Beispiel die Landwirte in Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern Regeln für langjährig organisch gedüngte Böden beachten, wenn es solche Flächen dort so gut wie gar nicht gibt?
Was die Bundesländer aber an Vorgaben für die Düngebedarfsermittelung gemacht haben, hat mit fachlichen Notwendigkeiten nichts mehr zu tun. Hier ist der Föderalismus weit übers Ziel hinausgeschossen und zum reinen Selbstzweck geworden. Teilweise scheinen die Festlegungen willkürlich gewählt und in keinster Weise zwischen den Bundesländern abgestimmt. Das gilt insbesondere für die vorgegebenen Leguminosenanteile.
Wer soll die unterschiedlichen Definitionen, Vorgaben und Bedarfswerte, die es auch für benachbarte Bundesländer mit vergleichbaren Standorten gibt, noch nachvollziehen? Warum sind die Unterschiede überhaupt notwendig? Das verunsichert viele Landwirte, die über Ländergrenzen hinweg arbeiten und führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern.
Die nachgeordneten Behörden geben aktuell zwar ihr Bestes, die Landwirte bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung mit Vordrucken, Erklärungen oder Excel-Programmen zu helfen. Allerdings sind die Hilfen im Internet nicht immer einfach zu finden. Und sie sind auch nur ein schwacher Trost, weil sie das Problem nicht an der Wurzel packen.
Die Landesregierungen müssen ihre Vorgaben für die Düngebedarfsermittlung in 2018 schleunigst überarbeiten und vereinheitlichen. Das Ziel muss heißen: So einheitlich wie möglich, so differenziert wie notwendig. Der Bundeslandwirtschaftsministerium sollte diesen Prozess koordinieren. Schließlich ist die neue Düngeverordnung die Basis für den aktuellen Föderalismuswahnsinn.
Nach der neuen Düngeverordnung müssen die Landwirte eine detaillierte Düngebedarfsermittlung erstellen. In diesem Herbst reicht für Gerste, Raps, Zwischenfrucht und Feldfutter ein vereinfachtes Verfahren, das die Bundesländer allerdings sehr unterschiedlich regeln. Ein Standpunkt dazu von Friederike Mund, top agrar Ackerbau:
Es gibt gute Gründe für regional differenzierte Vorgaben bei der Düngebedarfsermittlung. Warum sollten zum Beispiel die Landwirte in Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern Regeln für langjährig organisch gedüngte Böden beachten, wenn es solche Flächen dort so gut wie gar nicht gibt?
Was die Bundesländer aber an Vorgaben für die Düngebedarfsermittelung gemacht haben, hat mit fachlichen Notwendigkeiten nichts mehr zu tun. Hier ist der Föderalismus weit übers Ziel hinausgeschossen und zum reinen Selbstzweck geworden. Teilweise scheinen die Festlegungen willkürlich gewählt und in keinster Weise zwischen den Bundesländern abgestimmt. Das gilt insbesondere für die vorgegebenen Leguminosenanteile.
Wer soll die unterschiedlichen Definitionen, Vorgaben und Bedarfswerte, die es auch für benachbarte Bundesländer mit vergleichbaren Standorten gibt, noch nachvollziehen? Warum sind die Unterschiede überhaupt notwendig? Das verunsichert viele Landwirte, die über Ländergrenzen hinweg arbeiten und führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern.
Die nachgeordneten Behörden geben aktuell zwar ihr Bestes, die Landwirte bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung mit Vordrucken, Erklärungen oder Excel-Programmen zu helfen. Allerdings sind die Hilfen im Internet nicht immer einfach zu finden. Und sie sind auch nur ein schwacher Trost, weil sie das Problem nicht an der Wurzel packen.
Die Landesregierungen müssen ihre Vorgaben für die Düngebedarfsermittlung in 2018 schleunigst überarbeiten und vereinheitlichen. Das Ziel muss heißen: So einheitlich wie möglich, so differenziert wie notwendig. Der Bundeslandwirtschaftsministerium sollte diesen Prozess koordinieren. Schließlich ist die neue Düngeverordnung die Basis für den aktuellen Föderalismuswahnsinn.