Eine Anpassung der Düngeverordnung zwecks Vereinfachung der Dokumentationspflichten und Ausrichtung der Düngeausbringungszeiten an die Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe hat die Fraktion der Freien Wähler (FW) im bayerischen Landtag in einem Antrag gefordert. Dieser fand jedoch erwartungsgemäß im Landwirtschaftsausschuss des Landesparlaments keine Mehrheit.
FW-Agrarsprecher Dr. Leopold Herz erklärte im Anschluss, „wenn wir das dramatische Höfesterben im ländlichen Raum beenden wollen, muss sich die Staatsregierung in Berlin für eine Anpassung des Düngerechts einsetzen“. Mit der derzeitigen Düngeverordnung habe die Agrarpolitik den Bauern und Winzern „ein bürokratisches Ei ins Nest gelegt“, sagte Herz. Viele Landwirte fühlten sich von den neuen Vorschriften überfordert und von der Politik im Stich gelassen - zumal in vielen Regionen noch gar nicht klar sei, wie die Verordnung konkret umgesetzt werden solle.
„Wir dürfen den Landwirten keine ‚Überbürokratisierung‘ zumuten“, betonte der FW-Agrarsprecher. Bedarfsgerechte Düngepläne seien nur dort sinnvoll, wo es konkrete Probleme mit der Wassergüte gebe. Außerdem müsse die zulässige Stickstoffgrenze für Grünland wieder von 170 kg auf 230 kg pro Hektar angehoben werden. Auch Schleppschlauchverfahren dürften den Bauern nicht aufgezwungen werden, so Herz. Gerade in Steillagen und in niederschlagsarmen Phasen sei das Verfahren völlig ungeeignet und könne zu einer Futterverschmutzung und damit zu gewaltigen Wertverlusten führen.