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Fuchtel: „Deutschland setzt Neonikotinoidverbot um“

Das BVL hat die Pflanzenschutzmittelzulassungen für die nicht mehr möglichen Anwendungen mit den betroffenen Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam für Gewächshausanwendungen zum 18. September 2018 widerrufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 27. April hatte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Union (SCoPAFF), mit deutscher Unterstützung zugestimmt, die Genehmigung der drei neonikotinoiden Pflanzenwirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf Gewächshausanwendungen zu beschränken. Die diesbezüglichen Durchführungsverordnungen der Kommission traten am 19. Juni 2018 in Kraft.

 

„Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat jetzt den nächsten Schritt zum Schutz der Bestäuber unternommen und die Pflanzenschutzmittelzulassungen für die nicht mehr möglichen Anwendungen mit den betroffenen Wirkstoffen zum 18. September 2018 widerrufen", erklärte am Freitag der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel.


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Das heißt: Ab 19. Dezember dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen nicht mehr verkauft und angewendet werden. Danach ist bis Ende März 2019 nur noch die Behandlung von Zuckerrübensaatgut möglich, das aus der EU exportiert wird, sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind. "Damit können auch die Vorräte sachgerecht aufgebraucht werden“, so Fuchtel.

 

Hintergrund:


In der Europäischen Union wurde die Anwendung der genannten Wirkstoffe auf Gewächshausanwendungen beschränkt, da im Freiland Risiken für Bestäuber nicht ausgeschlossen werden können.

Dies hat für Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in der nationalen Zulassung umgesetzt. Damit wird die Linie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Einsatz dieser Neonikotinoide fortgesetzt.

 

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