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Genome-Editing: „Keine pauschale Diffamierung von Innovationen!“

„Die Anwendung neuer Techniken in der Pflanzen- und Tierzucht darf nicht politisch motiviert erschwert oder verhindert werden“, betont der DRV im Vorfeld der für Mittwoch erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anwendbarkeit des Gentechnikrechts auf bestimmte neue Züchtungstechniken.

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„Die Anwendung neuer Techniken in der Pflanzen- und Tierzucht darf nicht politisch motiviert erschwert oder verhindert werden“, betont Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), im Vorfeld der für Mittwoch erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anwendbarkeit des Gentechnikrechts auf bestimmte neue Züchtungstechniken.

 

Innovative Züchtungstechniken bergen erhebliches Potenzial für eine nachhaltigere Agrar- und Ernährungswirtschaft. „Wer Präzisionstechniken entgegen wissenschaftlicher Bewertungen pauschal als ,neue Gentechnik‘ bezeichnet und damit Restriktionen Vorschub leistet, handelt verantwortungslos“, so Ehlers weiter.

 

Die neuen Genome-Editing-Verfahren basieren nach Meinung führender Wissenschaftler auf den gleichen Vorgängen wie jede natürliche Mutation. In vielen Ländern außerhalb der EU werden sie deshalb ohne Auflagen kommerziell genutzt. Bei den so erzeugten Produkten ist ein Unterschied analytisch nicht nachweisbar und sie gelten in diesen Ländern als konventionell. DRV-Hauptgeschäftsführer Ehlers: „Würden diese Rohstoffe nun als gentechnisch verändert gelten, hätte das für unsere Mitgliedsunternehmen im Handel erhebliche Rechtsunsicherheiten zur Folge. Schließlich sind wir in internationale Warenströme eingebunden und leben nicht auf einer Insel. Ich erwarte deshalb, dass die Politik nach der Entscheidung des EuGH zügig einen sicheren Rechtsrahmen schafft – auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen.“

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