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Gentechnik-Befürworter sät GVO-Mais in Italien aus

In Italien spitzt sich der Konflikt um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zu. Der Landwirt und Gentechnik-Aktivist Giorgio Fidenato hat trotz des Anbauverbots auf einem Feld in der Provinz Udine im Nordosten des Landes gentechnisch verändertes Maissaatgut der Linie MON 810 ausgesät.

Lesezeit: 2 Minuten

In Italien spitzt sich der Konflikt um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais zu. In der vorvergangenen Woche wurde bekannt, dass der Landwirt und Pro-Gentechnik-Aktivist Giorgio Fidenato trotz des Anbauverbots auf einem Feld in der Provinz Udine im Nordosten des Landes gentechnisch verändertes Maissaatgut der Linie MON 810 ausgesät hat.


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Fidenato sieht sich laut Presseberichten „in der Pflicht“, gegen die italienischen Gesetze zu verstoßen und kündigte gegebenenfalls einen erneuten Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, um seine Rechte durchzusetzen.


Der 57-Jährige Präsident des Landwirtschaftsverbandes Agricoltori Federati sieht sich als „Verteidiger des freien Marktes und des Einsatzes neuer Züchtungstechniken in der Landwirtschaft“. Seiner Ansicht nach entspricht die europäische Richtlinie, die den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Kultivierung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gewährt, nicht den europäischen Verträgen. Vor allem die Ungleichbehandlung in den Mitgliedstaaten widerspreche den Grundsätzen des europäischen Binnenmarktes.


Bereits im Jahre 2014 hatte Fidenato MON810-Mais angebaut und damit gegen italienisches Recht verstoßen. Daraufhin war ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Das Landgericht Udine hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Die Luxemburger Richter sollten Auskunft darüber geben, ob Italien das Anbauverbot mit Bezug auf das Vorsorgeprinzip im Lebensmittelbereich hätte erlassen dürfen.


Laut EuGH reicht das Vorsorgeprinzip für das Ergreifen solcher Maßnahmen mit der dort genannten wissenschaftlichen Unsicherheit als Begründung nicht aus. Fidenato sieht sich damit in seinen Anliegen bestätigt. Allerdings wies der Gerichtshof in einem weiteren Punkt darauf hin, dass auf nationaler Ebene Sofortmaßnahmen ergriffen und verlängert werden dürften, solange die EU-Kommission nicht dagegen vorgehe.

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