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Gesetz zu GVO-Verbot vorgelegt

Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) soll in Deutschland verboten werden können. Die Bundesregierung legt dazu einen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor, der die rechtssichere Grundlage für die sogenannte "Opt-out"-Regelung schaffen soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) soll in Deutschland verboten werden können. Die Bundesregierung legt dazu einen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor, der die rechtssichere Grundlage für die sogenannte "Opt-out"-Regelung schaffen soll.


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Mit "Opt-out" ist eine Ausnahmeregelung für die EU-Mitgliedstaaten gemeint, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für GVO, die in der EU zugelassen sind, beschließen zu dürfen. Jeder Mitgliedsstaat soll dadurch selbst über den GVO-Anbau in seinem Hoheitsgebiet entscheiden.


In Deutschland sollen der Bund und die Länder gemeinsam über den Genpflanzenanbau bestimmen. Das Gentechnikgesetz sieht dafür ein Verfahren vor, wonach die Unternehmen den Anbau von GVO auf EU-Ebene beantragen sollen. Noch während des Antragsverfahrens soll die Bundesrepublik den Antragsteller im gleichen Schritt auffordern können, das Hoheitsgebiet Deutschlands vom Anbau auszunehmen. Die Bundesländer seien in diesem Rahmen angehalten, dazu Stellungnahmen an das Bundeslandwirtschaftsministerium abzugeben.


Stimmt die Mehrheit der Länder für ein Verbot, soll dies dem Unternehmen durch das Bundesministerium mitgeteilt werden. Hat sich der Antragsteller dazu nicht geäußert oder zugestimmt, würde der Anbau umgehend reglementiert. Wird dem Beschluss jedoch widersprochen, muss die Bundesregierung den Anbau für ganz Deutschland aus wichtigen Gründen beschränken oder verbieten. Andernfalls hätte das Unternehmen die Möglichkeit, dem Verbot nur für ein Teilgebiet Deutschlands nachzukommen.


Die Begründung könne aber nur aus einem regionalen oder lokalen Kontext erfolgen, der gleichzeitig für das gesamte Bundesgebiet gültig sein muss. Ist es bis zu diesem Punkt noch nicht zu einem flächendeckenden Anbauverbot gekommen, sollen die Bundesländer in einem letzten Schritt Verbote mithilfe von Verordnungen auf Basis zwingender Gründe durchsetzen können.


Dafür kämen umweltpolitische Ziele in Betracht, wie der Schutz der biologischen Vielfalt, oder sozioökonomische Auswirkungen, etwa auf die kleinbäuerliche Landwirtschaft, und agrarpolitische Ziele, zum Beispiel die Förderung des ökologischen Landbaus oder Reinheit des Saatguts in Gebieten mit Saatgutvermehrungsflächen. Darüber hinaus sollen auch die Stadt- und Raumordnung, die Bodennutzung oder die Wahrung der öffentlichen Ordnung zur Begründung angeführt werden können.

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