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Grüne Agrarpolitiker weiterhin gegen neue Züchtungsverfahren wie Crispr/Cas

Die Grünen im Europaparlament haben sich erneut gegen die Zulassung neuer gentechnischer Züchtungsverfahren ausgesprochen. Der Agrarsprecher der Fraktion, Martin Häusling, stellte dazu fest, dass aus seiner Sicht auch die neuen Züchtungstechniken wie etwa Crispr/Cas unter die EU-Gentechnikverordnung fallen würden.

Lesezeit: 2 Minuten

Agrarpolitiker der Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA) im Europaparlament haben sich erneut gegen die Zulassung neuer gentechnischer Züchtungsverfahren ausgesprochen. Der Agrarsprecher der Fraktion, Martin Häusling, stellte dazu fest, dass aus seiner Sicht auch die neuen Züchtungstechniken wie etwa Crispr/Cas unter die geltende EU-Gentechnikverordnung fallen würden.


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Er begründete dies damit, dass es einen direkten technischen Eingriff in die natürliche DNA-Struktur gebe. Zum Beispiel werde durch Crispr/Cas mit der „Gen-Schere“ in das Genom eingegriffen. Dadurch würden zur Erzeugung beispielsweise von Resistenzen gegen Viren, Pilze oder Bakterien ganze DNA-Abschnitte entfernt oder verändert. „Das Verfahren aber, das zu diesem Effekt führt, ist aus meiner Sicht glasklar als Gentechnik anzusehen“, so der Grünen-Politiker.


Zudem gab er zu bedenken, dass die beschriebene Methodik vergleichsweise preiswert sei. Dies mache eine Regulierung umso wichtiger, da ansonsten auch „Garagenerfindungen“ von jedermann in die Umwelt gelangen könnten. Dies hätte unabsehbare Folgen, warnte der Hesse.


Erwartungsgemäß ähnlich argumentierte die grüne Europaabgeordnete Maria Heubuch. Auch sie forderte eine strenge Regulierung von Crispr/Cas sowie deren Kennzeichnung. So hätten Landwirte und Verbraucher die freie Entscheidung, was sie anbauen beziehungsweise essen wollten.


Derweil steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den neuen Züchtungsmethoden an; Hintergrund ist eine Klage mehrerer Verbände gegen die Regelung Frankreichs zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über die gentechnisch veränderten Organismen (GVO).


Der EuGH-Generalanwalt Michal Bobek hatte dazu im Januar bei seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen grundsätzlich von der gegenwärtigen GVO-Richtlinie der EU ausgenommen seien. Es stehe dem Gesetzgeber allerdings frei, Maßnahmen zur Regulierung solcher Organismen zu erlassen.

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