Hessens Bauern bekommen Unterstützung bei der Bewältigung von Frostschäden. Das gab Finanzminister Dr. Thomas Schäfer bekannt.
„Durch den massiven Frosteinbruch ab Mitte April dieses Jahres wurden insbesondere der Wein- und Obstbau, aber auch Ackerbaukulturen in vielen Gebieten Hessens außerordentlich stark geschädigt. Deshalb mache ich mich dafür stark, dass die Geschädigten durch steuerliche Hilfsmaßnahmen sinnvoll entlastet werden.
Nach den hessischen Regelungen besteht in Fällen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen die Möglichkeit, die Einkommensteuer auf Gewinne der landwirtschaftlichen Nutzung und von Sondernutzungen zu erlassen, sofern Ertragsausfälle eingetreten sind und keine Ansprüche aus Versicherungsleistungen bestehen.
Buchführende Landwirte können Erträge aus Versicherungsleistungen in eine steuerfreie Rücklage einstellen und dadurch die Erträge aus den Versicherungsleistungen steuerlich in das Wirtschaftsjahr der eigentlichen Ernte verschieben. Daneben gelten für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene Erleichterungen bei beantragten Stundungen oder Anpassungen der Vorauszahlungen auf die Einkommen- steuer.
Aufstockung der Ausgleichszulage
Landwirtschaftsministerin Priska Hinz begrüßte die steuerlichen Erleichterungen: „Die hessischen Landwirte haben in den zurückliegenden Jahren vor schwierigen Situationen gestanden, die für manche Betriebe auch existenzbedrohend waren. Das Klima im jüngsten Frühjahr war besonders für den Wein- und Obstbau sehr schwierig. Daher unterstützt die Hessische Landesregierung die landwirtschaftlichen Betriebe nicht nur im steuerlichen Bereich, sondern auch finanziell, besonders über die Aufstockung der sog. Ausgleichszulage. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, die Vielfalt der hessischen Landwirtschaft zu erhalten.“