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IVA: Steuer auf Pflanzenschutzmittel setzt falsche Anreize

Eine Sondersteuer auf Pflanzenschutzmittel ist aus Sicht des Industrieverbandes Agrar nicht geeignet, die in der Landwirtschaft verwendete Menge an Wirkstoffen deutlich zu reduzieren - sie würde aber viele Begleiteffekte nach sich ziehen, die von den Befürwortern einer solchen Steuer kaum gewünscht sein dürften.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine deutsche Sondersteuer auf Pflanzenschutzmittel ist aus Sicht des Industrieverbandes Agrar nicht geeignet, die in der Landwirtschaft verwendete Menge an Wirkstoffen deutlich zu reduzieren - sie würde aber viele Begleiteffekte nach sich ziehen, die von den Befürwortern einer solchen Steuer kaum gewünscht sein dürften. Das bestätigte jetzt auch der Göttinger Agrarökonom Prof. Oliver Mußhoff. "Es ist absehbar, dass in Folge einer solchen Steuer der Maisanbau in Deutschland weiter ausgeweitet, zugleich aber die Erlöse im Ökolandbau reduziert würden", sagte er.


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Mußhoff, der vom IVA mit der wissenschaftlichen Bewertung der Studie von Möckel et al. zur "Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel in Deutschland" (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ Leipzig) beauftragt war, stellte seine Analysen und Berechnungen am Mittwoch im Rahmen des IVA-Handelsforums in Wiesbaden vor. Der Wissenschaftler sieht hohe Belastungen auf die Landwirtschaft zukommen und warnt vor einer Verschärfung des Strukturwandels, da kleinere und ertragsschwächere Betriebe durch die Steuer zur Aufgabe gezwungen werden könnten.


Anfang dieses Jahres hatte Mußhoff schon auf eine Reihe methodischer Fehler in dem UFZ-Gutachten hingewiesen, auf das sich Befürworter einer Sondersteuer auf Pflanzenschutzmittel häufig berufen. In dem jetzt vorgelegten Abschlussbericht hat er in konkreten Modellrechnungen die Auswirkungen der vorgeschlagenen Pflanzenschutzmittelsteuer auf den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb und auf die gesamte Branche ermittelt. Mußhoff nutzte dazu öffentlich zugängliche Daten zu Kosten, Anwendungsmengen, Spritzfolgen und Ertragseffekten.


"Die zu erwartenden Belastungen des landwirtschaftlichen Sektors wären sehr viel höher als von den Leipziger Kollegen geschätzt", so Mußhoff. Entgegen dem UFZ-Gutachten, das von einem jährlichen Aufkommen von 1 Milliarde Euro durch die Pflanzenschutzmittelsteuer ausgeht, kommt der Agrarökonom auf eine Steuerlast in dieser Höhe allein schon für den landwirtschaftlichen Sektor. Die berechneten sektoralen Einkommensverluste gehen jedoch über die Steuerlast hinaus und belaufen sich auf 1,8 Milliarden Euro. Sollte durch die Steuer der Anteil der Ökobetriebe auf 20 Prozent steigen, betragen die sektoralen Einkommensverluste nach seiner Berechnung sogar 2,2 Milliarden Euro.


Auch bei den erwarteten einzelbetrieblichen Gewinnrückgängen hält er die Annahmen der Leipziger Forschergruppe um Möckel für unrealistisch. Während diese von einzelbetrieblichen Belastungen zwischen 21 und 45 Prozent ausgehen, errechnete Mußhoff, selbst bei konservativen Annahmen, unter günstigen Standortbedingungen Rentabilitätsrückgänge von 36 Prozent. Auf ertragsschwachen Standorten kann die Rentabilität sogar negativ werden, was bedeutet, dass schwächere Betriebe die zusätzlichen Belastungen aus einer Pflanzenschutzmittelsteuer nicht schultern und zur Aufgabe gezwungen sein könnten.


Unerwartet würde der Biolandbau ebenfalls zum Leidtragenden einer Steuer auf Pflanzenschutzmittel nach dem UFZ-Modell werden. Denn sollten mehr Betriebe als beabsichtigt die Steuer zum Anlass für die Umstellung auf ökologischen Anbau nehmen, hätte dies einen doppelten Effekt: die Preise für ökologisch erzeugte Produkte würden durch das steigende Angebot zum einen sinken, der vorgesehene Etat für Öko-Prämien müsste zum anderen auf mehr Empfänger verteilt werden.


Mußhoff hat in seinen Berechnungen zudem die unterschiedlichen Wirkungen auf die jeweiligen Ackerkulturen ermittelt. Während die Rentabilität von Kulturen wie Speisekartoffeln, Winterraps oder Winterweizen unter Druck geriete, wären Silomais und Körnermais begünstigt, da ihr Anbau weniger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfordert. "Klagen über die Vermaisung der Landschaft dürften dann noch zunehmen. Dabei dürfte die Ausweitung der Anbaufläche für Mais kaum im Sinne der Befürworter einer Steuer auf Pflanzenschutzmittel sein", sagte Mußhoff.


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