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Jessel für vorsorgliche Behandlung von Genome Editing-Verfahren als Gentechnik

Mit Blick auf die unklare Einstufung neuer Verfahren in der Biotechnologie hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) seine Forderung nach einer risikoorientierten Regulierung des „Genome Editing“ bekräftigt. BfN-Präsidentin Prof.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit Blick auf die unklare Einstufung neuer Verfahren in der Biotechnologie hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) seine Forderung nach einer risikoorientierten Regulierung des „Genome Editing“ bekräftigt. BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel wies am vergangenen Mittwoch in Berlin auf die im kommenden Jahr anstehende Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hin, die klären solle, ob es sich bei neuen Methoden wie beispielsweise einigen Anwendungen von CRISPR/Cas um „klassische Gentechnik“ handele oder nicht.


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Ungeachtet der Einschätzung des Gerichtshofs spricht sich Jessel dafür aus, derartige Verfahren vorläufig nach dem Gentechnikrecht zu behandeln. Dies sei schon allein deshalb notwendig, um bis zum EuGH-Urteil die Schaffung „irreversibler Fakten“ zu vermeiden, etwa beim Saatgut, wo hinsichtlich der Verunreinigungen mit GVO rechtlich eine Nulltoleranz vorgegeben sei, erläuterte die BfN-Präsidentin.


Sie verwies auf die rasante Verbreitung der neuen Technologien in den europäischen Laboren und Züchterhäusern. Nach Überzeugung Jessels können die neuen Methoden nur dann sinnvoll eingesetzt werden, wenn auch hier das Vorsorgeprinzip konsequent angewendet wird. Werde darauf verzichtet, drohe bei eventuellen Störfällen die Diskreditierung der Verfahren mit entsprechenden politischen Konsequenzen, warnte die BfN-Präsidentin. Ein regulatorischer Rahmen, der auch die Risiken adressiere, sei daher nicht zuletzt auch im Sinne der Anwender.


Potentielle Risiken


Jessel will ihren Vorstoß ausdrücklich nicht als Verhinderung neuer Technologien in der Biotechnologie und Zucht verstanden wissen. Ihr zufolge und auch nach Einschätzung der BfN-Expertin Dr. Margret Engelhard bergen CRISPR/Cas und andere Ansätze des „Genome Editing“ ein großes Potential, leichter neue Sorten mit nutzbringenden Eigenschaften zu entwickeln.


Ungeachtet dessen sehen sie aber auch potentielle Risiken für die Natur, die nicht ignoriert werden dürften. Spätestens mit der technisch ohne Weiteres möglichen multiplen Anwendung von CRISPR/Cas-Eingriffen in das Genom von Pflanzen oder Tieren sei nicht mehr absehbar, welche Auswirkungen solche Veränderungen auf den Naturhaushalt und die Ökosysteme hätten, erläuterte Jessel. Es müsse daher sichergestellt werden, dass nur solche Veränderungen vorgenommen würden, die bei der Freisetzung der Organismen nachweislich keine negativen Folgen nach sich zögen.


Zuchtziele nachhaltiger definieren


In diesem Zusammenhang kritisierte die BfN-Präsidentin die bisherigen Ansätze der großen Zuchtunternehmen in der Gentechnik. Deren „Agrogentechnik“ habe bisher vor allem auf herbizid- und insektizidresistente Pflanzen abgezielt, mit denen oftmals der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefördert worden sei. Zudem seien Entwicklungen wie der BT-Mais aufgrund der zunehmenden Resistenzen der Schädlinge technische Sackgassen, mit denen die globalen Probleme beim Hunger oder Umweltschutz nicht gelöst werden könnten, so Jessel. Zuchtziele, ob in der konventionellen Zucht oder mit neuen Verfahren, müssten daher in Zukunft umfassender und nachhaltiger formuliert werden.


Um beim „Genome Editing“ ähnliche Probleme wie bei der klassischen Gentechnik zu vermeiden, schlägt die BfN-Präsidentin daher vor, die Regulierung der neuen Technologien am Gentechnikrecht zu orientieren. Dabei müssten Wahlfreiheit für den Verbraucher und die Koexistenz zwischen ökologischen Produkten und solchen gesichert werden, die mit den neuen Methoden erzeugt worden seien. Dies erfordere sowohl ein umfassendes Monitoring als auch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.

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