Seit dem 26. August 2016 dürfen Handel und Hersteller Risolex und Risolex flüssig nicht mehr in den Verkehr bringen. Außerdem dürfen Sie es als Landwirt nicht mehr anwenden. Grund ist die Absenkung von Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff Tolclofos-methyl. Daraufhin hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Ruhen der Zulassung der Fungizide angeordnet. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzgesetz nach der Anordnung des Ruhens nicht vor.
${intro}