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Kein Glyphosat-Verbot auf Neubrandenburger Pachtflächen

Der Einsatz von Glyphosat bleibt auf Pachtflächen der Stadt Neubrandenburg erlaubt. In der Stadtvertretung scheiterte vergangene Woche mit deutlicher Mehrheit ein Antrag der Ratsvertreter von Bündnis 90/Die Grünen, der ein vollständiges Verbot des Totalherbizids auf Pachtflächen vorsah.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Einsatz von Glyphosat bleibt auf Pachtflächen der Stadt Neubrandenburg erlaubt. In der Stadtvertretung scheiterte vergangene Woche mit deutlicher Mehrheit ein Antrag der Ratsvertreter von Bündnis 90/Die Grünen, der ein vollständiges Verbot des Totalherbizids auf Pachtflächen vorsah. Damit können die Pächter den Wirkstoff weiterhin auf rund 620 ha landwirtschaftlichen Flächen und etwa 200 ha Gartenfläche einsetzen.


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Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung der Stadtvertretung. Verbandspräsident Detlef Kurreck betonte in diesem Zusammenhang, dass Pflanzenschutzmittel erst dann für die praktische Anwendung zugelassen würden, wenn sich in langjährigen und mehrstufigen, intensiven Verfahren keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur gezeigt hätten. Die Bauern seien außerdem auf eine möglichst breite Wirkstoffpalette angewiesen, um Resistenzen verhindern zu können, gab Kurreck zu bedenken.

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