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Keine Lockerung beim Neonikotinoidverbot in Deutschland

Das BMEL plant keine Wiederzulassung neonikotinoidhaltiger Beizmittel. Das hat ein Ministeriumssprecher klargestellt. Er widersprach damit Medienberichten, wonach das Agrarressort per Verordnung Ausnahmen für die Verwendung von Neonikotinoiden im Anbau von Wintergetreide vor der EU-Entscheidung 2017 zulassen will.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant keine Wiederzulassung neonikotinoidhaltiger Beizmittel. Das hat ein Ministeriumssprecher ausdrücklich klargestellt. Er widersprach damit Medienberichten, wonach das Agrarressort per Verordnung Ausnahmen für die Verwendung von Neonikotinoiden im Anbau von Wintergetreide vor der EU-Entscheidung 2017 zulassen will.


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Ressortchef Christian Schmidt mache sich vielmehr mit der anstehenden Verordnung weiter für den Bienenschutz stark, betonte der Sprecher. Man beabsichtige für neonikotinoidhaltige Beizmittel die Aufrechterhaltung eines höheren Schutzniveaus als in der übrigen EU. Die EU-Verordnung zum Teilverbot der Neonikotinoide lasse nämlich die Saatgutbehandlung sowie die Aussaat von so behandeltem Wintergetreide explizit zu, hieß es weiter aus dem Agrarressort.


Die Eilverordnung vom Sommer 2015, mit der Schmidt die Aussaat von nach Deutschland eingeführtem Wintergetreide-Saatgut verboten habe, das mit Neonikotinoiden behandelt sei, gelte nach dem Pflanzenschutzgesetz längstens für sechs Monate. Sie müsse daher durch eine reguläre, dauerhaft geltende Verordnung ersetzt werden. Wegen des freien Verkehrs in der EU sei der Erlass einer nationalen Verordnung der einzige Weg für Deutschland, strengere Qualitätsanforderungen für aus anderen Mitgliedstaaten importiertes, behandeltes Saatgut für Wintergetreide festzulegen, unterstrich der Sprecher.


Der Entwurf zur Verordnung befinde sich derzeit zur Notifizierung bei der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten hätten dabei die Möglichkeit, Kommentare dazu einzureichen. Nach Abschluss der Notifizierung werde der Entwurf gegebenenfalls angepasst und dann dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Im Sommer 2016 solle die Verordnung dann in Kraft treten.

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