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Bundesrat stimmt Verordnung zur Stoffstrombilanzverordnung zu

Der Bundesrat hat am 24. November 2017 einer Regierungsverordnung zur so genannten Stoffstrombilanz mit einigen Änderungen zugestimmt. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab dem nächsten Jahr die zugeführten und abgegebenen Mengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Bundesrat hat am 24. November 2017 einer Regierungsverordnung zur so genannten Stoffstrombilanz mit einigen Änderungen zugestimmt. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab dem nächsten Jahr die zugeführten und abgegebenen Mengen an Stickstoff und Phosphor bilanzieren und bewerten.


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Dazu dokumentieren sie Nährstoffe, die zum Beispiel über Futtermittel und Saatgut auf den Hof kommen, und vergleichen sie mit den Mengen, die ihn über pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Gülle, Wirtschaftsdünger, Aussaat und Nutztiere wieder verlassen.


Wahlmöglichkeit bei der Bewertung


Auf Drängen des Bundesrates gilt für die Bewertung künftig ein Optionsmodell: Betriebe haben die Wahl, die Bilanz auf Grundlage einer bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 kg Stickstoff pro Hektar zu bewerten oder mit einer individuell zu erstellenden Bilanz, die die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Dadurch können Landwirte unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen – so die Anwendung größere Mengen an Kompost, um die Humusversorgung der Böden zu verbessern. Auch Biogasbetriebe und flächenlose Unternehmen wie zum Beispiel Geflügelhöfe sind in der Lage, eine Bewertung durchzuführen.


Grundwasserschutz als mittelbares Ziel


Die Pflicht zur Stoffstrombilanzierung wurde im kürzlich novellierten Düngegesetz eingeführt und wird durch die vorliegende Verordnung konkretisiert. Sie soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Stoffstrombilanzierung und beim Nährstoffvergleich einheitlich beurteilen zu können. Mittelfristig dient sie auch dem Grundwasserschutz: Die EU hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser verklagt. Wasserverbände beklagen seit langem steigende Kosten wegen zu hoher Nitratwerte und Überdüngung der Felder.


Gestuftes Verfahren


Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 unter anderem für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Vorgaben auf Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet.

Mehrmonatige Beratungen erfolgreich abgeschlossen


Mit der Zustimmung schließt der Bundesrat mehrmonatige Beratungen zwischen Bund und Ländern ab. Die Verordnung stammt noch von der bisherigen Bundesregierung und war vom alten Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen worden. Am 22. September 2017 hatten die Länder die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt und zur nochmaligen Beratung in die Ausschüsse zurückgegeben. Der heute gefasste Beschluss beruht auf einer neuen Ausschussempfehlung. Setzt die geschäftsführende Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft setzen.


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Stimmen nach dem Beschluss


Erfreut zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD): „Mit dem Kompromiss haben wir die Möglichkeit, ausreichendes Datenmaterial zu sammeln, um ein wirklich wirksames und wissensbasiertes System zu entwickeln, welches die landwirtschaftlichen Betriebe mitnimmt und gleichzeitig der Umwelt, insbesondere dem Gewässerschutz, zu Gute kommt." Es sei nicht leicht gewesen, die Mehrheit der Länder zu überzeugen.


Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zeigte sich erfreut. Die Landwirte hätten nun endlich Planungssicherheit. "Die Verordnung verhindert den befürchteten Flickenteppich der Vollzugsvorgaben. Das neue Düngerecht achtet darauf, dass es praktikabel ist und die Landwirte nicht vor unlösbare Aufgaben und Belastungen stellt. Andererseits legt es den Grundstein, dass der Wasserhaushalt und das Grundwasser besser geschützt werden. Ich habe immer betont, dass wir diese bundeseinheitlichen Regelungen der Stoffstrombilanzverordnung brauchen, um den Landwirten Klarheit und Planungssicherheit zu geben“, so Schmidt


Der Bundestagsabgeordneter Rainer Spiering (SPD) lobt unterdessen die Leistung der SPD. Er durch die Sozialdemokraten im Bundesrat sei der Kompromiss zwischen Schwarz und Grün möglich gewesen. Doch vor dem Hintergrund der laufenden Verfahren der EU gegen Deutschland könne dies nur ein Zwischenschritt sein.

Spiering ist nach eigener Aussage zwar froh über die Einigung, man müsse aber gegenüber dem Berufsstand ehrlich sein, dass die nächste Reform bald kommen muss. „Denn es laufen nach wie vor Verfahren gegen Deutschland aufgrund der Verstöße gegen mehrere EU-Richtlinien. Hier drohen uns Strafzahlungen in mehrstelliger Millionenhöhe und Zwangsmaßnahmen. Ob da der heute gefundene Kompromiss ausreicht, bezweifle ich.“ Daher appelliert er vor allem an die Unionsparteien, sich endlich der Realität zu stellen und dem Berufsstand ein planungs- und rechtssicheres Düngerecht zu geben.


Enttäuscht zeigt sich Schleswig-Holsteins LandwirtschaftsministerRobert Habeck: "Wir wollten mehr Transparenz in die Düngung bringen, um die Nährstoffeinträge zu senken und Böden und Gewässer besser zu schützen. Das ist mit der heute beschlossenen Stoffstrombilanz völlig fehlgeschlagen", sagte Habeck.

Insbesondere problematisch sei eine Regelung, die es Landwirten erlaubt, bei der Berechnung ihrer Nährstoffbilanz zahlreiche Zu- und Abschlagsfaktoren einzubeziehen. "Das verursacht nur unnötigen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zudem werden die Nährstoffsalden verfälscht und sind für eine Auswertung untauglich", so der Minister. Sein Land hatte eine einheitliche Obergrenze von 130 kg/Hektar als maximalen Stickstoffüberschuss gefordert, was aber abgelehnt wurde.


DBV: Landwirte dürfen nicht Leidtragende eines Expertenstreits werden


Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes müssen Bund und Länder die neuen Regelungen nun gemeinsam mit den Landwirten, unterstützt durch Beratung und Förderung, praxistauglich umsetzen, weil das neue Düngerecht ohne Übergangsfristen bereits heute greift. Zudem müssten die Länder Abstand davon nehmen, jetzt die neuen Regelungen im Vollzug strenger auszulegen und vorhandene Spielräume für eine praxistaugliche Umsetzung ungenutzt zu lassen, mahnte der DBV.



Hinsichtlich der neuen Stoffstrombilanz kritisierte der DBV, dass die Landwirte nicht die Leidtragenden des Streits zwischen Bund und Ländern über die Ausgestaltung und vor allem über die Bewertung der Stoffstrombilanz sein dürften. Auf Druck von SPD und Grünen in Bund und Ländern sei die Einführung der Stoffstrombilanz im Düngegesetz bereits beschlossen worden, ohne einen wissenschaftlichen Konsens über die Ausgestaltung der Bilanz zu haben. Dieser Feldversuch für die Stoffstrombilanz dürfe nicht zu Lasten der Landwirte gehen, appellierte der DBV an Bund und Länder.


Die nun beschlossene Stoffstrombilanz diene der Überprüfung der Düngeplanung und Düngebilanz der Betriebe nach der Düngeverordnung und nicht dazu, die in der Düngeverordnung gesetzten Maßstäbe für die Düngung zu verschärfen. Der DBV wendet sich damit gegen Bestrebungen, mit der Stoffstrombilanz die Düngeverordnung „auszuhebeln“. Entscheidend ist es nun, in einer Erprobungsphase Erfahrungen mit der Stoffstrombilanz und den beiden Bewertungsmodellen zu sammeln und im Jahr 2021 zu evaluieren, betonte der DBV.

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