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Kuhhandel zum Greening in Brüssel noch im Gange

Hinter den Kulissen wird in Brüssel noch immer über die Vereinfachung des Greening verhandelt. Die Entscheidung über das Pflanzenschutzverbot auf Greening Flächen hängt mittlerweile am Europaparlament. Auch die Erhöhung der Greeningfläche ist noch nicht ganz vom Tisch.

Lesezeit: 4 Minuten

Hinter den Kulissen wird in Brüssel noch immer über die Vereinfachung des Greening verhandelt. Die Entscheidung über das Pflanzenschutzverbot auf Greening Flächen hängt mittlerweile am Europaparlament. Auch die Erhöhung der Greeningfläche ist noch nicht ganz vom Tisch.


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Das gemeinsame Ziel, die Greeningvorgaben für die Landwirtschaft zu vereinfachen, ist zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament Konsens. Strittig ist in den Verhandlungen immer noch das der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen. Es könnte noch gegen einen höheren Prozentsatz der ökologischen Vorrangflächen an der Ackerfläche eingetauscht werden, zeigen Recherchen von top agrar.


Mitgliedstaaten bringen keine Mehrheit gegen Pflanzenschutzverbot zustande


Im EU-Agrarrat der Mitgliedstaaten gibt es derzeit keine Mehrheit gegen das von EU-Kommission geplante Pflanzenschutzverbot auf ökologischen Vorrangflächen. Die maltesische Ratspräsidentschaft stellte bereits im März fest, dass es keine Mehrheit von 21 Mitgliedstaaten zur Ablehnung des gesamten Rechtsakts zum Greening gebe. Denn diese können den Rechtsakt, in dem das Verbot steht, nur als Ganzes zustimmen oder ablehnen. Dieser enthält jedoch auch viele unstrittige Vereinfachungen für das Greening, die die Mitgliedstaaten nicht gefährden wollen. Die Entscheidung über den Rechtsakt hängt daher mittlerweile am Europaparlament. Das hat kürzlich eine Verlängerung der Frist für die Abstimmung bis Mitte Juni erwirkt. Vor allem konservative Europaparlamentarier wie Albert Deß oder Peter Jahr arbeiten dort gegen das Verbot.


Deutschland will Vereinfachungen bei anderen Maßnahmen nicht gefährden


Deutschland hat beim Pflanzenschutzverbot eine gespaltene Position. Einerseits macht Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt keinen Hehl daraus, dass er von dem Pflanzenschutz-Verbot nicht viel hält. Das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen werde seitens Bundesminister Schmidt kritisch gesehen, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage von top agrar mit. In Brüssel hat sich Deutschland allerdings offiziell nicht dagegen ausgesprochen, weil es dazu keine abgestimmte Regierungsposition gibt. „Zum Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen hat das BMEL auf die noch nicht abgeschlossene Abstimmung innerhalb der Bundesregierung verwiesen“, heißt es beim BMEL über die Abstimmung im Sonderausschuss in Brüssel.


Tauschhandel zwischen Pflanzenschutzverbot und Greeninganteil?


Offensichtlich wird hinter den Kulissen noch daran gearbeitet, im Tauschhandel das Pflanzenschutzverbot zu stoppen und als Gegenangebot die Pflicht zur ökologischen Vorrangfläche von fünf auf sieben Prozent der Ackerfläche zu erhöhen, heißt es im Europaparlament. Die Idee hatte die EU-Kommission zwar Ende März bereits verworfen. Die Option könnte aber als Kompromiss wieder auf den Tisch kommen, wenn das Europaparlament den Rechtsakt wegen des Pflanzenschutzverbotes ablehnen sollte. Dann müsste nämlich zwischen Rat, Kommission und Parlament nachverhandelt werden.


Einige Greening Erleichterungen stehen auf dem Spiel


Neben dem Pflanzenschutzverbot beinhaltet der Rechtsakt eine Reihe von Vereinfachungsvorschlägen für die Landwirtschaft:


  • Bisher gab es bei den streifenförmigen ökologischen Vorrangflächen, etwa Pufferstreifen, Feldränder und Waldrandstreifen, unterschiedliche Mindest- und Maximalbreiten. Diese werden nun vereinheitlicht. Streifenelemente sollen dann auch bei Überschreitung der Maximalbreite anerkannt werden, was die Akzeptanz dieser Typen von ökologischen Vorrangflächen fördern soll.
  • Untersaaten in eine Hauptkultur, die bisher auf Gras beschränkt waren, dürfen zukünftig aus Gras oder Leguminosen bestehen.
  • Der obligatorische Stilllegungszeitraum auf ökologischen Vorrangflächen bleibt bei mindestens sechs Monaten. Die ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehene Verlängerung auf 9 Monate ist abgewendet.
  • Das Kontrollsystem für die Prüfung des THC-Gehaltes beim Anbau von Hanf wird geändert. Bisher waren die Kontrollen auf den Anbau von Hanf als Hauptkultur ausgerichtet. In Deutschland wurden jedoch im Rahmen eines Pilotprojektes positive Erfahrungen mit dem Anbau von Hanf als Winterzwischenfrucht gesammelt (TopAgrar hatte darüber berichtet). Durch die vorgeschlagenen Änderungen des Kontrollsystems können zukünftig auch solche Flächen mit Direktzahlungen gefördert werden.


Änderungen für die Anbauplanung 2018 relevant


Sollte es im Sommer eine Einigung zu den Greening Vereinfachungen geben, werden diese in Deutschland ab 2018 gelten. Sie hätten damit noch keine Konsequenzen für die Saat der Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen im Sommer 2017. Bei der Anbauplanung für 2018 sind die Änderungen dagegen zu berücksichtigen, heißt es im BMEL. Wenn das Pflanzenschutzverbot kommen würde, würde es im Frühling 2018 die Aussaat der Körnerleguminosen auf Greening Flächen betreffen.

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