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Länder ringen um Ausnahmen für Zwischenfrüchte

Die Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) auf Grund des Dürrejahres gestalten sich schwieriger als erwartet. Die Bundesländer versuchen mehr Flexibilität für die Landwirte heraus zu holen. Die Zugeständnisse der EU gehen nicht weit genug.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) auf Grund des Dürrejahres gestalten sich schwieriger als erwartet. Die Bundesländer versuchen mehr Flexibilität für die Landwirte heraus zu holen. Die Zugeständnisse der EU gehen nicht weit genug.


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Die Bundesländer beraten heute im Agrarausschuss des Bundesrates über die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte Ausnahmeverordnung zur Nutzung von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen als Futter in diesem Jahr. Diese sieht vor, dass in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 die öVF-Zwischenfrüchte bereits acht Wochen nach Aussaat zu Futterzwecken genutzt werden können. Die Länder wollen allerdings noch einige weitere praktikable Erleichterungen für die Landwirte erreichen.


Hilfreiche Änderungsanträge im Bundesrat


In einem gemeinsamen Antrag fordern Bayern und Rheinland-Pfalz, dass die 8-Wochen Haltefrist für die Zwischenfrüchte von den Landwirten flexibel gelegt werden kann und nicht vom Anzeigedatum beim Amt abhängt. Außerdem wollen sie erreichen, dass Landwirte die Nutzung nur noch beim Amt anzeigen und nicht mehr extra genehmigen lassen müssen. Die dritte Forderung ist, dass die 8-Wochen-Frist auch parzellenweise gezählt werden kann. Vierter Punkt ist die Ausweitung der Futter- und Weidenutzung auch auf die öVF-Variante der Untersaaten. Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauerverbandes (DBV), Udo Hemmerling, begrüßte die Änderungsanträge und bezeichnete sie als „hilfreich“. Zumal die Änderungen politisch unumstritten sind, ist eine Umsetzung im Bundesrat wahrscheinlich. Die formelle Verabschiedung der Verordnung ist für die nächste Bundesratssitzung am 21. September geplant.


EU-Fristverkürzung läuft in Deutschland ins Leere


Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) versucht parallel zum Bundesratsverfahren bei der EU-Kommission noch zu erreichen, dass die 8-Wochen-Haltefrist für die Zwischenfrüchte verkürzt wird. Bisher ist die EU-Kommission dem aber nach Informationen von top agrar nicht entgegen gekommen. Sie hatte den Landwirten in der vergangenen Woche lediglich eingeräumt, die 8-Wochen-Frist für Zwischenfrüchte zu verkürzen, wenn in der Folge noch eine Winterkultur eingesät wird. Die Saat einer Winterkultur nach öVF-Zwischenfrüchten ist in Deutschland aber als Greeningmaßnahme nicht vorgesehen, daher greift diese Verkürzung in Deutschland nicht. „Die von der EU-Kommission am Donnerstag angekündigten Erleichterungen für die Futter- und Weidenutzung von Zwischenfrüchten auf ÖVF-Flächen laufen aus deutscher Sicht ins Leere“, moniert DBV-Vizegeneral Hemmerling. Der DBV fordert bei der 8-Wochen-Frist „ein weiterreichendes Entgegenkommen der EU-Kommission“, so Hemmerling weiter.


Zwischenfrüchte müssen bis 15.2.19 auf dem Acker bleiben


Da die Aussaat von Zwischenfrüchten bereits in vollem Gange ist, werden die gesetzlichen Ausnahmeregeln für die Nutzung der öVF wohl erst im Nachhinein stehen. Unbestritten ist, dass die Zwischenfruchtsaat auf den öVF bis spätestens 30. September erfolgen muss. Die öVF-Zwischenfruchtmischungen müssen mindestens zwei Arten enthalten. Die Aussaat soll zum Beispiel durch Fotos mit automatischer Orts- und Datumsangabe oder die Rechnung eines Dritten dokumentiert werden. Auch wenn die Zwischenfrüchte in diesem Jahr noch genutzt werden dürfen, bleibt es dabei, dass sie bis zum 15.02.2019 auf dem Acker stehen bleiben müssen. Das heißt, dass eine frühzeitige Einarbeitung nach der Nutzung nicht erlaubt ist.


Vogel fordert Aufwuchszwang der Zwischenfrüchte zu kippen


Der sächsische Landesbauernpräsident und DBV-Vize Wolfgang Vogel stört sich indes bei der Bestellung von Zwischenfrüchten auf öVF in diesem Trockenjahr daran, dass die Aussaatverpflichtung, die die Landwirte im Mai mit ihrem Antrag eingegangen sind, nicht mehr reversibel ist. In den Trockenregionen müssten Landwirte nun Zwischenfrüchte als öVF in den Staub einsähen, auch wenn sie wüssten, dass nicht genug Feuchtigkeit da wäre, um ein Auflaufen zu garantieren. „Wenn wir in den Staub hinein Zwischenfrüchte drillen müssen, werden die nicht aufgehen. Das ist ökologischer und ökonomischer Blödsinn“, empört sich Vogel gegenüber top agrar. Er fordert, den Aussaatzwang über das noch laufende Bundesratsverfahren zu kippen. Das ist allerdings eher unwahrscheinlich, im Gespräch ist lediglich, dass die Ämter ein Nichtauflaufen nicht als Regelverstoß gegen das Greening ahnden. Die Aussaat der beantragten Zwischenfrüchte auf öVF muss auch in diesem Jahr trotzdem dokumentiert und bei Kontrollen vorgezeigt werden.



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