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Länder wollen Düngereform zustimmen

Die Bundesländer wollen die Reform des Düngegesetzes durch gehen lassen. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Zustimmung zum Gesetz, dass die Ermächtigung für die Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 enthält. Klarheit wird die Bundesratssitzung am 10. März bringen.

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Die Bundesländer wollen die Reform des Düngegesetzes durch gehen lassen. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Zustimmung zum Gesetz, dass die Ermächtigung für die Einführung der Stoffstrombilanz ab 2018 enthält. Klarheit wird die Bundesratssitzung am 10. März bringen.


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Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach grünes Licht für die vom Bundestag beschlossene Änderung des Düngegesetzes geben. Einstimmig hat der Agrarausschuss der Länderkammer in der vergangenen Woche empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen. Der Bundesrat wird sich am 10. März mit der Gesetzesnovelle befassen.


Mit knapper Mehrheit sprach sich der Ausschuss allerdings auch noch für eine Entschließung aus. In dem von Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingebrachten Text wird die Gesetzesänderung als nicht weitgehend genug kritisiert. So wird bedauert, dass nicht alle Ländervorschläge vom Bundestag berücksichtigt worden seien. Konkret wird moniert, dass erst ab 2023 alle Betriebe bis auf eine Bagatellgrenze eine vollständige betriebliche Stoffstrombilanz vorlegen müssen.


Der Bundestag hat in den Gesetzentwurf die Einführung der Stoffstrombilanz, vormals Hoftorbilanz, ab 2018 für Betriebe ab 2,5 GV/ha und mehr als 30 ha festgeschrieben. Alle anderen Betriebe mit mehr als 20 ha müssen diese dann ab 2023 anfertigen. Für die Einführung der Stoffstrombilanz muss das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) allerdings noch eine Verordnung schaffen, die die Details regelt, etwa nach welchen Werten die Landwirte bei der Nährstoffbilanzierung vorgehen müssen. Das BMEL will dazu in diesem Frühling einen Entwurf vorlegen. Dieser müssen dann auch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.


In seiner Sitzung am 31. März soll der Bundesrat dann die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Düngeverordnung sowie die Änderung der sogenannten Anlagenverordnung beschließen. Darin enthalten sind Verschärfungen und Konkretisierungen zur Ausbringung von Dünger etwa die Sperrfristen, die Lagerkapazitäten und die Anforderungen an die Ausbringtechnik. Sowie die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar. Von Seiten der Grünen gibt es zur Düngeverordnung die Zusage, dass diese im Bundesrat nicht mehr zusätzlich draufsatteln wollen und die erwartete Zustimmung nicht an weitergehende Verschärfungen koppeln wollen.

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