Für Bauern in Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine neue Broschüre zu Cross Compliance vom Agrarministerium.
Die Broschüre richtet sich sowohl an EU-Direktzahlungsempfänger als auch an Begünstigte ausgewählter Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Laut dem Ministerium enthält sie eine Beschreibung aller Cross-Compliance-relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung und der Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand. Die aktuellen Rechtsgrundlagen, zahlreiche praxisrelevante Hinweise, eine Auflistung der jeweils zuständigen Ansprechpartner sowie eine Checkliste zur Eigenkontrolle für die Begünstigten sind enthalten.
„Mit der vorliegenden Broschüre werden aus den Vorjahren bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben. Wichtige Neuerungen ergeben sich durch die Änderung des Düngegesetzes, die Neufassung der Düngeverordnung und die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen“, erläutert Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- die Ermittlung und Aufzeichnung des Düngebedarfs vor dem Aufbringen von N-haltigen Düngemitteln,
- die Aufzeichnungen über den Nährstoffgehalt von Düngemitteln,
- die Ermittlung eines Kontrollwertes als dreijährigem Durchschnitt der Nährstoffvergleiche der letzten drei Jahre,
- die Verschärfung der Sperrzeiten für das Aufbringen von stickstoffhaltigen Düngemitteln,
- geänderte Abstandsauflagen zu oberirdischen Gewässern,
- Aufbringungsverbote von Düngemitteln und
- die neuen Regelungen zu Lagerkapazität und Lagerdauer.
Die aktuelle Ausgabe der Informationsbroschüre für 2018 finden Sie hier...