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NASSER NORDEN: Ausnahmegenehmigungen nützen wenig; Lage spitzt sich zu

Seit dem 1. Februar können Landwirte eigentlich wieder Gülle ausbringen; aufgrund der nach wie vor extrem nassen Bedingungen auf den Flächen ist das aber kaum möglich. Selbst kleine Regenschauer bleiben auf den Äckern stehen. Folge: die Güllelager sind bis zur Oberkante voll, ebenso alternative Lagerstätten.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. Februar können Landwirte eigentlich wieder Gülle ausbringen; aufgrund der nach wie vor extrem nassen Bedingungen auf den Flächen ist das aber kaum möglich. Selbst kleine Regenschauer bleiben auf den Äckern stehen. Folge: die Güllelager sind bis zur Oberkante voll und auch alternative Lagerstätten wie Lagunen oder mit Folie ausgekleidete Fahrsilos sind oftmals schon ausgenutzt.

 

Der NDR hat sich die angespannte Lage jetzt bei Landwirt Hartmut Burmester aus Barförde (Landkreis Lüneburg) angeschaut. Er sagt, das bei seinem 800 Kubikmeter großen Güllelager nur noch sieben, acht Zentimeter fehlen, bis er überläuft. Seine 270 Kühe produzieren jeden Tag neue Gülle, während er die alte nicht loswerden kann. Nie hätte er gedacht, dass seine vier Pötte nicht reichen könnten.


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Wegen dem anhaltenden Regenwetter konnte er seit vergangenem Sommer nicht mehr aufs Feld. "Über einen solch langen Zeitraum kenne ich diese Wetterkapriolen so nicht", sagt Burmester. Ausnahmegenehmigungen nutzen ihm da wenig.


Auch in Mecklenburg-Vorpommern kommen die Landwirte nicht auf den Acker. Händeringend suchen die Betriebe dort nach freien Lagerkapazitäten in der Nachbarschaft, so der Sender weiter. Die Lage habe sich weiter zugespitzt, bestätigt auch Bauernverbandspräsident Detlef Kurreck.


Weitere Landwirte wollen daher Notlager beantragen. Dem Landwirtschaftsministerium in Schwerin zufolge haben bis Mitte Januar acht Betriebe einen Antrag auf ein Übergangslager gestellt, sechs wurden genehmigt. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass ein Aufbringen stickstoffhaltiger Düngemittel auf nicht aufnahmefähigen Böden als Verstoß gewertet und mit einer dreiprozentigen Kürzung der Betriebsprämie sanktioniert werde.

Ein Havarieerlass ermöglicht es Landwirten auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Gülle in frisch ausgehobenen, abgedichteten Gruben aufzubewahren. In Schleswig-Holstein hatten bis Ende vergangenen Jahres 23 Landwirte Anträge auf solche Notlager gestellt.


Doch sie würden nicht jedem Landwirt helfen. "Da ist die Problematik, dass man einen Spatenstich in die Erde macht und schon steht das Wasser da", sagt Hartmut Burmester. Einzig die Zusammenarbeit mit anderen Landwirten, die Kollegen in Notlagen freie Güllelager zur Verfügung stellen, helfe.

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