Bis Ende Juni haben die Landwirte Zeit, ihren Nachbau vom Herbst 2017 beziehungsweise Frühjahr 2018 bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) zu melden. Die notwendigen Unterlagen sind laut STV bereits in der Post.
Ab sofort könne die Nachbauerklärung zudem online eingereicht werden. Alternativ bestehe die Möglichkeit, die Gebühr eigenständig zu ermitteln und zu begleichen; auch in diesem Fall gelte die Frist bis Ende Juni. Sollte die Frist verpasst werden, so hat das der STV zufolge finanzielle und rechtliche Folgen. Die Zahlungspflicht bestehe unabhängig davon, ob zuvor von ihr ein Auskunftsersuchen beantwortet oder eine Zahlungsaufforderung verschickt worden sei, stellte die STV klar. Landwirte dürften im eigenen Betrieb erzeugtes Saatgut nur erneut verwenden, wenn sie die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlten und gegenüber der Treuhandverwaltung Auskunft erteilten.
STV-Geschäftsführer Dirk Otten hob die Bedeutung der Nachbauregelung hervor. Die Honorierung züchterischer Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt seien die Voraussetzung dafür, dass die Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen könnten. www.stv-bonn.de