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Nährstoffbericht: Niedersachsens Tierhalter müssen jetzt Gülleverbleib nachweisen

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat ihren Nährstoffbericht vorgelegt und zwei Neuerungen angekündigt: Zum einen werden sogenannte „Risikogebiete“ flächenscharf identifiziert. Zum anderen soll die Düngebehörde künftig besseren Zugang zu bereits vorhandenen Düngedaten erhalten.

Lesezeit: 4 Minuten

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat ihren Nährstoffbericht vorgelegt und zwei Neuerungen angekündigt: Zum einen werden sogenannte „Risikogebiete“ flächenscharf identifiziert. Zum anderen soll die Düngebehörde künftig besseren Zugang zu bereits vorhandenen Düngedaten erhalten.

 

Sieben Landkreise überschreiten nach der Wirtschaftsdüngerbilanz im aktuellen Nährstoffbericht Niedersachsens die Obergrenze für Stickstoff und in Zukunft auch für Phosphat. „Hier gibt es nichts zu beschönigen. Für uns ist das ein klarer Handlungsauftrag“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast am Mittwoch während einer Pressekonferenz.

 

Sie kündigte an, dass Niedersachsen sogenannte „Risikogebiete“ ausweisen wird. In diesen Gebieten sind die Grundwasserkörper und oberirdischen Gewässer besonders mit Phosphat und Nitrat belastet. Grundlage hierfür ist der Paragraf 13 der Düngeverordnung, der den Bundesländern die Ermächtigung gibt, in diesen Gebieten ergänzende Maßnahmen umzusetzen.

 

Zusätzlich sollen in ganz Niedersachsen bereits vorhandene Daten der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Düngebehörde zusammenfließen. Dadurch können etwaige düngerechtliche Abweichungen frühzeitiger und gezielter als bisher festgestellt werden.


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Umweltschützern gehen die Maßnahmen dagegen nicht weit genug. Sie fordern eine Reduktion der Tierhaltung in den Gülle-Überschussgebieten. Es dürften nur soviele Tiere gehalten werden, wie Gülle auf die betriebseigenen Felder gedüngt werden darf.

 

Den aktuellen Nährstoffbericht finden Sie hier...


Jeder muss jetzt Nachweis erbringen!


Helmut Dammann-Tamke, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, stellte fest: „Obwohl in Niedersachsen erfreulicherweise immer weniger Festmist und Gülle anfallen, müssen die Landwirte aufgrund der überarbeiteten Gesetzgebung mehr Wirtschaftsdünger in andere, weniger belastete Regionen transportieren als bislang. Um Druck von den Betroffenen im Land zu nehmen, müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren für Lagerbehälter und Aufbereitungsanlagen auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüfen sowie Anreize für Landwirte schaffen, in derartige Anlagen zu investieren.“

 

Daher gelte ab sofort: Wer in Niedersachsen landwirtschaftliche Nutztierhaltung betreibt, wird durch ein transparentes Verfahren nachweisen müssen, dass die entsprechend angefallenen Nährstoffe pflanzen- und umweltgerecht ausgebracht werden!


Landvolk: Unsere Landwirte nehmen die Herausforderungen an


Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke zeigt sich unterdessen optimistisch, dass die Bauern sich an die Vorgaben des neuen Düngerechtes anpassen können. Er warnt allerdings vor zum Teil drastischen Folgen in erster Linie für kleinere Betriebe.


„Betriebsleiter, die bereits ein Ausstiegsszenario anstreben, werden dies mit Blick auf die neuen Vorschriften vorziehen, andere werden diese Option jetzt ins Auge fassen“, sagte er am Mittwoch. Damit würde sich die Landwirtschaft weiter in eine Richtung entwickeln, die gesellschaftlich kritisiert wird: hin zu größeren Einheiten.


Die nach dem neuen Düngerecht auf vielen Höfen erforderlichen Investitionen in größere Lagerstätten für Gülle, Festmist und auch Silage, moderne Ausbringungstechnik oder auch die Reduzierung der Tierbestände seien in erster Linie von kleineren und mittleren Betrieben nicht zu verkraften. „Die Investitionen schmälern bei diesen Höfen direkt die Gewinne, die Wirtschaftlichkeit ist dann nicht mehr gegeben“, bedauert Schulte to Brinke. Zugleich weist er auf die jüngsten Änderungen im Düngegesetz hin, die der Düngebehörde ohne zusätzlichen Mehraufwand für die Landwirte einen umfassenden Überblick über den einzelbetrieblichen Wirtschaftsdüngeranfall und zielgerichtete Überwachungsmaßnahmen ermöglichen.


„Weitere Meldepflichten haben keinen Mehrwert für die Behörden und belasten nur die vielen ordnungsgemäß wirtschaftenden Landwirte“, wehrt er überzogene zusätzliche Bürokratie ab. Er appelliert an die Behörden, die mit der neuen Düngeverordnung geänderten Vorschriften mit verhältnismäßigen Fristen und pragmatischen Lösungen für die Bauern umzusetzen und so der Gefahr von verstärkten Betriebsaufgaben vorzubeugen. Dazu sieht er landesweit in der Förderung und Genehmigung neuer Zwischenlager für Wirtschaftsdünger eine vordringliche Aufgabe, um die vom Düngerecht verlangte Konzentration auf eine fast ausschließliche Ausbringung im Frühjahr und Frühsommer möglichst schnell umsetzen zu können.

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