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Neonikotinoid-Verbot: Warten auf die EU-Kommission

Die soeben vereidigte Bundesregierung wartet mit ihrer Entscheidung für oder gegen ein Verbot von drei Wirkstoffen der Neonikotinoide im Freiland auf die EU-Kommission. Diese arbeitet derzeit den kritischen Efsa-Bericht in ihren Vorschlag ein. Im Bundestag erzeugt das Thema Diskussionsbedarf.

Lesezeit: 4 Minuten

Die soeben vereidigte Bundesregierung wartet mit ihrer Entscheidung für oder gegen ein Verbot von drei Wirkstoffen der Neonikotinoide im Freiland auf die EU-Kommission. Diese arbeitet derzeit den kritischen Efsa-Bericht in ihren Vorschlag ein. Im Bundestag erzeugt das Thema Diskussionsbedarf.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will sich erst nach der Vorlage eines neuen Vorschlages der EU-Kommission über die weitere Zulassung von drei Wirkstoffen der Neonikotinoide zu einem möglichen Verbot positionieren. Das teilte diese Woche ein Vertreter der Bundesregierung im Agrarausschuss des Bundestages mit. Die EU-Kommission hat noch im Laufe des März einen neuen Verordnungsvorschlag angekündigt. Darin will sie das Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) von Ende Februar, in dem sie die meisten Anwendungen von Neonikotinoiden als Risiko für Wild- und Honigbienen einstuft, berücksichtigen.


Im Bundestag hat der Agrarausschuss sich am Mittwoch zunächst noch gegen ein Freilandverbot für Neonikotinoide ausgesprochen. Mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde ein entsprechender Antrag der Grünen abgelehnt. Die Abgeordneten hatten darin die Bundesregierung aufgefordert, aus Gründen des vorsorgenden Schutzes von Bestäubern den von der EU-Kommission unterbreiteten Vorschlag eines Verbots der Freilandanwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam auf EU-Ebene zu unterstützen und zuzustimmen. Durch ein EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide könne die Gefährdung der Honig- und Wildbienen reduziert werden, hieß es zur Begründung aus der Fraktion.


Die CDU/CSU erklärte, sich den Begründungen der EU-Kommission für ein Freilandverbot nicht zu verschließen. Ein vorschnelles Verbot würde jedoch die Resistenzbildung bei den dann noch verbleibenden Mitteln erhöhen. Deshalb sei die Zulassung neuer zielgerichteter Wirkstoffe nötig, um die durch Verbote entstehende Lücke zu schließen. Auch die SPD begrüßte den bisherigen Verbotsvorschlag der EU-Kommission, lehnte den Grünen-Antrag aber ab. Die Sozialdemokraten würden in dieser Frage eine gemeinsame Position mit dem Landwirtschaftsministerium anstreben, hieß es. „In Übereinstimmung mit der Positionierung des Bundesumweltministeriums unterstützen wir als SPD-Bundestagsfraktion die Initiative der Europäischen Kommission und fordern hiermit die Bundesregierung auf, sich für ein Verbot der Freilandanwendung auf EU-Ebene einzusetzen und die Vorschläge der EU-Kommission zuzustimmen“, sagte Rita Hagl-Kehl die bisher im Agrarausschuss sitzt und neue Parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium ist.


Die Linke hingegen unterstützte die Forderung der Grünen, weil dem "Bienensterben Einhalt geboten werden muss". Die FDP befürwortete den Ansatz einer EU-einheitlichen Regelung, gab aber zu bedenken, dass Verbote in der Praxis den Landwirten nicht helfen. Es brauche eine Strategie, die infolge eines Verbots den Anbau bestimmter Kulturpflanzen, wie zum Beispiel Raps, nicht infrage stellt. Die AfD verwies auf die bereits strengen Auflagen im Umgang mit den Wirkstoffen. Alternative Angebote würden die bisher eingesetzten Pflanzenschutzmittel nicht ersetzen können, ohne zu wirtschaftlichen Verlusten in der Landwirtschaft zu führen.


Die EU-Kommission hatte bereits im Mai 2017 einen Vorschlag für ein vollständiges Verbot der drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland vorgelegt. Bisher hatten die EU-Mitgliedstaaten noch nicht darüber beraten, weil sie auf die Efsa-Bewertung warten wollten. Nach der nun vorliegenden kritischen Bewertung der Efsa ist allerdings davon auszugehen, dass die EU-Kommission von ihrem Verbotsvorschlag nicht abrückt sondern ihn lediglich verfeinert. Das Thema könnte noch im oder April zur Abstimmung in Brüssel kommen.


In Deutschland ist die Beizbehandlung mit Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Mais bereits seit 2009 und in Rapsund Wintergetreide bereits seit 2013 nicht mehr erlaubt. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission geht allerdings weiter und würde auch einen EU-weiten Wegfall der Wirkstoffe für die Beize von Rübensaatgut, für die Pflanzgutbehandlung von Kartoffeln sowie für die Anwendung als Insektizid in der Vegetationsperiode bedeuten.

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