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Neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Arbeitern

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln künftig neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten berücksichtigen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln künftig neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten berücksichtigen. Grundlage hierfür ist ein neues EU-weit harmonisiertes Expositionsmodell der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass das Ergebnis einer Anpassung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für verschiedene Kulturen enthält. Hierdurch sollen Arbeiter im Einzelfall noch besser vor zu hohen Expositionen geschützt werden, berichtet die QS GmbH.


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Generell gilt, dass die behandelten Flächen nach Spritz- oder Sprühanwendungen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden dürfen. Ergibt die Risikobewertung im Zulassungsverfahren, dass der direkte Kontakt zu behandelten Pflanzen auch nach dem Abtrocknen ein unvertretbares gesundheitliches Risiko darstellt, sind besondere Anwendungsbestimmungen bzw. Auflagen zu erfüllen. Diese betreffen u. a. die Art der Schutzausrüstung, für welche Kulturgruppe die Kulturausrüstung gilt und wie lange diese nach dem Abtrocknen zu tragen ist.


Die Vergabe der neuen Auflagen erfolgt ab sofort und sukzessive bei neu zugelassenen oder genehmigten Pflanzenschutzmitteln. Eine systematische Anpassung bestehender Zulassungen ist nicht vorgesehen.

Genauere Informationen und Hintergründe zu den neuen Anwendungsbestimmungen finden Sie hier.

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