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Neue Düngeverordnung: Was ändert sich im Ökolandbau?

Die Novellierung der Düngeverordnung bringt auch für Öko-Betriebe einige Neuerungen mit sich. Deshalb findet am 1. Februar 2018 ab 9.30 Uhr in der Viehhalle in Güstrow, Speicherstraße 11 eine von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei organisierte Veranstaltung statt.

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Die Novellierung der Düngeverordnung bringt auch für Öko-Betriebe einige Neuerungen mit sich. Deshalb findet am 1. Februar 2018 ab 9.30 Uhr in der Viehhalle in Güstrow, Speicherstraße 11 eine von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei organisierte Veranstaltung statt.


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Biobetriebe sind durch die EG-Öko-Verordnung sowie durch die Verbandsrichtlinien im Tierbesatz und in der Folge im Dunganfall und Nährstoffzukauf begrenzt. „Auch diese Betriebe müssen die Vorgaben der Düngeverordnung umsetzen und den Nachweis erbringen, dass Risiken durch die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln so gering wie möglich gehalten werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwoch. Bei der Nachweispflicht stehen der Bedarf der Pflanzen sowie die Zu- und Abfuhr von Stickstoff und Phosphor im Mittelpunkt.


Im Ökolandbau sind betriebseigene Dünger die wesentlichen Nährstoffquellen. Daher sind Anwendungshinweise zu deren Ausbringung und Lagerung von besonderer Bedeutung. Die direkte Düngung zu einer Fruchtart rückt mit der schlag- und fruchtartenbezogenen Düngebedarfsermittlung stärker in den Fokus.


Darüber hinaus sind für Nährstoffvergleiche bzw. die Stoffstrombilanzen Kenntnisse über die Nährstoffzu- und -abfuhr erforderlich. Diese Vorgaben können nur fachgerecht umgesetzt werden, wenn eine zeitnahe schlagbezogene Dokumentation erfolgt, Erträge ermittelt und Nährstoffgehalte einbezogen werden.


„Diese Anforderungen werfen auch für Ökolandwirte in der Umsetzung viele Fragen auf, die auf der Veranstaltung in Güstrow durch Fachexperten der Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB), zuständig für Fragen zur Umsetzung der Düngeverordnung, beantwortet werden. Darüber hinaus wird vom LFB ein Rechenprogramm vorgestellt, das kostenlos zur Umsetzung genutzt werden kann“, so der Minister.

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